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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2014

    BVerwG, Urteil vom 01.10.2014, Az. 6 C 35.13
    § 1 Abs. 1 IFG

    Das BVerwG hat entschieden, dass die Presse Anspruch auf Mitteilung der Namen von Personen hat, die in einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Hierzu gehörten neben den Berufsrichtern auch die Namen der Verteidiger, Staatsanwälte und der Urkundsbeamtin. Eine Ausnahme sei für eine Recherche zu Gerichtsverfahren lediglich dann gegeben, wenn es sich um personenbezogene Informationen handele, denen selbst bei Anlegung eines großzügigen, den besonderen Funktionsbedürfnissen und Arbeitsgewohnheiten der Presse vollauf Rechnung tragenden Maßstabs jede erkennbare materielle Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema der Recherche bzw. der ins Auge gefassten Berichterstattung abgehe.  Zur Pressemitteilung Nr. 57/2014: (mehr …)

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