Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur Prüfungspflicht des Sharehosters bei Verletzungen des Urheberrechtsveröffentlicht am 22. Oktober 2010
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2010, Az. 12 O 319/08
§§ 97 Abs. 1, 19 a UrhG
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Urheberrechtsverstößen auf den Servern eines Sharehosters dieser seinen Prüfungspflichten genügt, wenn er nach Kenntnis der Verstöße die jeweiligen rechtsverletzenden Dateien von den Servern löscht und außerdem bestimmte Stichworte (z.B. die originären, individuellen Werktitel sowie ggf. weitere charakteristische Wörter, soweit diese nicht nur rein beschreibend seien) in die Datenbank (Stichwortverzeichnis) des Namens-Filters aufnimmt. Darüber hinaus seien auch die hochgeladenen Dateien stichprobenartig überprüft worden und zudem stichprobenartig bekannte Webseiten auf Links zu verdächtigen, d.h. potenziell urheberrechtsverletzenden Dateien überprüft worden. Damit scheide eine Haftung als Störer aus, auch wenn durch die durchgeführten Maßnahmen nicht mit letzter Sicherheit verhindert werden könne, dass die urheberrechtsverletzenden Dateien (z.B. unter anderem Namen) erneut hochgeladen würden. Dies sei nach dem derzeitigen Stand der Technik jedoch auch nicht zu erreichen. Das Gericht folgt damit der Vorgabe des OLG Düsseldorf im Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Frankfurt a.M.: Der Betreiber eines Online-Portals für kostenlose Kleinanzeigen muss gewerbliche Inserenten zur Angabe eines Impressums zwingenveröffentlicht am 5. Juli 2010
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.05.2009, Az. 2-06 O 61/09
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Betreiber eines Portals für anonyme Kleinanzeigen bei Kennzeichen verletzenden, gewerblichen Anzeigen wegen Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht (vgl. grundsätzlich hierzu BGH GRUR 07, 890 – Jugendgefährdende Medien bei eBay) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn sie nicht ausreichend Sorge dafür tragen, dass gewerbliche Inserenten sich mit einem Impressum identifizieren. Ein bloßer rechtlicher Hinweis an die Inserenten, dass eine entsprechende gesetzliche Pflicht bestehe, sei nicht ausreichend. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet NICHT für etwaige Urheberrechtsverstöße von Kunden nach Linkfreigabe an Dritte / Keine Störerhaftung des Hosters wegen Unzumutbarkeit einer effektiven Überwachungveröffentlicht am 30. April 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010, Az. I-20 U 166/09
§§ 19a; 97 Abs. 1 Satz 1 UrhGDer Hosting-Dienst rapidshare.de bzw. rapidshare.com ist vielen Rechteinhabern ein Dorn im Auge. Nutzer können auf den Servern des Dienstes Dateien hinterlegen und diese Inhalte Dritten mittels eines Links zur Verfügung stellen. Neben rechtmäßig handelnden Nutzern, die dort die Fotosammlung der letzten 10 Jahre abspeicherten oder solchen, die umfangreiche Unternehmensdaten für Kunden vorhielten, luden auch Filesharer illegales Material (z.B. Kinofilme) hoch und machten den entsprechenden Link der Netzgemeinde bekannt. Der technische Clou: Für Unbeteiligte ist ohne Kenntnis des direkten Download-Links ein Download nahezu unmöglich. Dem Dienst fehlen entsprechende Inhaltsverzeichnisse über vorhandene Dateien ebenso wie Suchfunktionalitäten. Die Nutzungsberechtigten sind gegen das Hosting ihrer Werke Sturm gelaufen: Erste Scharmützel vor dem LG Hamburg gingen zu Gunsten der Rechteinhaber aus (Urteil vom 09.03.2007, Az. 308 O 19/07; Urteil vom 09.05.2008, Az. 308 O 708/07, Urteil vom 12.06.2009, Az. 310 O 93/08). Die Rapidshare-Betreiber wurden zur Unterlassung verpflichtet. Diese Rechtsfindung wurde im Ergebnis durch das OLG Hamburg bestätigt (Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07; Urteil vom 30.09.2009, Az. 5 U 111/08). Zwischenzeitlich wurde sogar vom LG Hamburg ein mildes Ordnungsgeld von 1.500,00 EUR gegen die Betreiber des Rapidshare-Dienstes verhängt (Beschluss vom 09.03.2010, Az. 308 O 536/09). Das OLG Köln sah die Rechtslage geringfügig anders und nahm zumindest eine eingeschränkte Prüfpflicht der Hosting-Dienstleister an (OLG Köln, Urteil v. 21.09.2007, Az. 6 U 100/07; Urteil vom 21.09.2007, Az. 6 U 86/07). Die Hosting-Betreiber hätten zwar nicht alle Links, so doch aber bestimmte Linklisten auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Einen kompromissloseren Weg geht nun das OLG Düsseldorf mit einer aktuellen Entscheidung: Danach haften die Hosting-Betreiber überhaupt nicht. Der Senat betrachtete im Gegensatz zum OLG Hamburg das Geschäftsmodell von Rapidshare keineswegs für „schutzunwürdig“. Eine Überprüfung der Links auf Urheberrechtsverstöße sei unzumutbar, zumal viele sprechende Links irreführende Bezeichnungen aufwiesen und irreversibel verschlüsselt seien. Das OLG Hamburg hat auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum BGH zugelassen, das OLG Köln ebenfalls; dem OLG Düsseldorf war dies verwehrt, da gegen Berufungsurteile im einstweiligen Rechtsschutz gemäß 542 Abs. 2 ZPO eine Revision nicht stattfindet. Zum Volltext der in der Argumentation im Einzelnen äußerst lesenswerten Entscheidung:
- OLG Köln: Rapidshare haftet nur EINGESCHRÄNKT für Urheberrechtsverstöße von Kunden nach Linkfreigabe an Dritte / Eingeschränkte Prüfpflicht des Hostersveröffentlicht am 30. April 2010
OLG Köln, Urteil vom 21.09.2007, Az. 6 U 100/07
§§ 19a; 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Rapidshare-Betreiber als Störer für Urheberrechtsverletzungen haftet, die durch Nutzung seines Hosting-Dienstes entstehen. Der Betreiber habe eine Prüfungsmöglichkeit in Form einer manuellen Kontrolle einschlägiger Link-Sammlungen durch hiermit betraute Mitarbeiter. Solche Link-Sammlungen zeichneten sich dadurch aus, dass eine Aufbereitung der dort erfassten Download-Links durch bestimmte Ordnungs- oder Suchfunktionen stattfinde, so dass hierüber mehr oder weniger gezielt nach Dateien eines bestimmten Inhalts gesucht werden könne. Auf diese Weise sei es im vorliegenden Fall der Antragstellerin mit Hilfe der Link-Resource www.s.org möglich gewesen, am 09.01.2007 vierzehn geschützte Musikwerke ihres Repertoires als Inhalt von Dateien auf dem Server des Antragsgegners zu ermitteln. Dem Betreiber sei es im Rahmen der von ihm geschuldeten Vorsorge zuzumuten, von dieser naheliegenden Überprüfungsmöglichkeit in Bezug auf die in der Abmahnung der Antragstellerin genannten Werke ebenfalls Gebrauch zu machen. (mehr …)
- BGH: Google verletzt mit Ausgabe von Thumbnails (Bildervorschau) bei Bildersuche nicht fremde Urheberrechteveröffentlicht am 29. April 2010
BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 69/08
§ 19a UrhGDer BGH hat aktuell entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. (mehr …)
- OLG Köln: Affiliate-Partner sind nur Beauftragte des Anbieters / Daher verwirkt Anbieter keine Vertragsstrafe, wenn bei Affiliate-Partner Rechtsverstoß wiederholt wirdveröffentlicht am 29. April 2010
OLG Köln, Urteil vom 12.02.2010, Az. 6 U 169/09
§§ 133, 157, 242, 278, 313 BGB; 20 MarkenG; 11 UWG; 287 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass Webseitenbetreiber im Rahmen eines Affiliate-Konzepts lediglich als Beauftragte des Anbieters anzusehen sind. Dies ist hinsichtlich abgegebener Unterlassungserklärungen des Anbieters relevant. Im entschiedenen Fall hatte sich der Anbieter bei Meidung einer Vertragsstrafe verpflichet, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Dieses beanstandete Verhalten fand sich jedoch nach Abgabe der Erklärung noch in einer Werbeanzeige auf einer Affiliate-Partnerseite des Anbieters. Das Gericht verneinte allerdings die Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Der Beklagte habe für die Inhalte von Partnerseiten nicht wie für eigenes Verhalten einzustehen. Die Betreiber solcher Seiten seien im Rahmen ihrer Anmeldung zu dem Partnerprogramm des Anbieters („Advertiser“ oder „Merchant“) zwar als dessen Beauftragte anzusehen. Erfüllungsgehilfen in Bezug auf vom Anbieter vertraglich übernommene Unterlassungspflichten seien sie aber nicht, soweit keine Neuvornahme, sondern nur die Beibehaltung der zu unterlassenden Werbung in Rede stehe. Dies habe zwar den Beklagten als vertraglichen Unterlassungsschuldner nicht von seiner eigenen Pflicht entbunden, jeden auf Grund seines Vorverhaltens drohenden Verletzungsfall nach Kräften abzuwenden und dabei in angemessenem und zumutbarem Umfang auch auf außerhalb seiner Betriebsorganisation stehende Dritte einzuwirken; jedoch sah das Gericht diese Pflicht vorliegend auf Grund der Umstände des Einzelfalls als erfüllt an. Dass gehörige Anstrengungen des Beklagten den in Rede stehenden Verbleib eines Werbefotos auf einer Partnerseite lediglich 2 Tage nach Abgabe der Unterlassungserklärung hätten verhindern können, liege fern.
- Filesharing: Verstößt das Betrachten der kostenlosen Kinofilme auf kino.to gegen das Urheberrecht?veröffentlicht am 29. März 2010
Auf der Website kino.to werden teilweise aktuelle Kinofilme kostenlos per Streaming zur Betrachtung angeboten. Das Streaming von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne die Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten ist rechtswidrig und grundsätzlich auch strafbar. Fraglich ist allerdings, ob das reine Betrachten der Filme ebenfalls urheberrechtswidrig ist. (mehr …)
- OLG Hamburg: Der Forenbetreiber kann im Rahmen der Störerhaftung auch einer vorbeugenden Überwachungspflicht unterliegen / heise.deveröffentlicht am 2. März 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006, Az. 7 U 50/06
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGBDas OLG Hamburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass einen Forenbetreiber unter bestimmten Umständen eine Pflicht trifft, ein bestimmtes Forum auf Rechtsverstöße (z.B. Persönlichkeitsverletzungen) hin zu überprüfen, wenn „dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beitrage Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert [haben ] (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; Az. I-15 U 21/06).“ Im Einzelnen: (mehr …)
- LG Berlin: Forenbetreiber ist nach Hinweis auf rechtswidriges Userposting nicht verpflichtet, den gesamten Thread auf weitere rechtswidrige Postings zu überprüfenveröffentlicht am 28. Februar 2010
LG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az. 27 S 7/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Forenbetreiber nach einer Abmahnung wegen eines rechtswidrigen User-Postings in einem Forum nicht verpflichtet ist, die Beiträge im Diskussionsforum vorbeugend daraufhin zu überprüfen, ob darin „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ in Bezug auf den Kläger verbreitet würden. Der beklagte Forumsbetreiber habe schon gar nicht wissen können, welche Tatsachenbehauptungen unbewiesen bzw. falsch hätten sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden worden seien. Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter konkret gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies habe er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen zögen sich wie „ein roter Faden“ durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht ausreichend gewesen seien. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Thorsten Feldmann. - OLG Hamburg: Zur Überwachungspflicht des Suchmaschinen-Betreibers in Bezug auf Rechtsverstößeveröffentlicht am 18. Dezember 2009
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 7 W 125/09
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; Art. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 35; 4 Abs. 1 BDSGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass auch der Betreiber einer Suchmaschine, der weiß, dass es Internetauftritte gibt, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet wird, aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht verpflichtet ist, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftritte, die seine Suchmaschine bei Eingabe des Namens der Person findet, daraufhin zu untersuchen, ob sie einen Inhalt haben, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Person verletzt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 23. 10. 2009, Az. 7 W 119/09). Dies würde das die Störerhaftung begrenzende Kriterium der Zumutbarkeit überschreiten, weil die von dem Betroffenen im Kern beanstandete, in der Einstellung einer rechtswidrigen Äußerung in das Internet liegende Verletzung von Rechten ohne jede Mitwirkung des Betreibers der Suchmaschine stattfinde, so dass ihm nicht aufgegeben werden könne, von sich aus beständig jeder bloßen Möglichkeit einer Beeinträchtigung von Rechten Dritter nachzugehen, um eine eigene Haftung als Störer durch Mitwirkung an der Verbreitung zu entgehen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 17. 07.2003, GRUR 2003, S. 958 ff., 961 zum Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG). (mehr …)