Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Koblenz: Ein Betrieb, der keine eigene Weinbereitung betreibt, darf sich nicht „Weinkellerei“ nennenveröffentlicht am 15. Juni 2015
OVG Koblenz, Urteil vom 21.04.2015, Az. 8 A 10050/15.OVG
§ 25 WeinG, § 31 Abs. 7 WeinG; § 39 Abs. 2 S. 1 LFGBDas OVG Koblenz hat entschieden, dass Voraussetzung für die Benennung eines Betriebes als „Weinkellerei“ ist, dass in diesem Betrieb Betriebsräume und Einrichtungen vorhanden seien, die der Weinbereitung dienen. Es genüge nicht, dass der Betrieb Weine kaufe und sie unmittelbar an einen Lohnabfüller liefern lasse, der sie abfülle, kartoniere und bis zum Versand einlagere. Darin liege eine Irreführung des Verkehrs über einen wertbestimmenden Umstand. Zum Volltext der Entscheidung:
- BAG: Bei Aufnahme eines Werbefilms für ein Unternehmen müssen die gefilmten Arbeitnehmer schriftlich ihr Einverständnis erklärenveröffentlicht am 5. Mai 2015
BAG, Urteil vom 11.12.2014, Az. 8 AZR 1010/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas BAG hat entschieden, dass gemäß § 22 KUG ein Arbeitnehmer in sein Erscheinen in einem betrieblichen Werbefilm einwilligen muss. Habe der Arbeitnehmer seine Einwilligung erteilt, könne der Film aber nach seinem Ausscheiden noch (begrenzt) weiter benutzt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Zum Verbot der Ausstrahlung von heimlichen Videoaufnahmen, die zur Dokumentation von Arbeitsbedingungen in einem Betrieb angefertigt wurdenveröffentlicht am 11. Februar 2015
LG Hamburg, Urteil vom 25.07.2014, Az. 324 O 252/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass nicht alle zu beanstandenden Arbeitsbedingungen die Anfertigung und Ausstrahlung von heimlichen Aufnahmen der Betriebsbedingungen rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Luftbilder eines Betriebes dürfen vom Betriebsinhaber nicht ohne Einwilligung des Fotografen auf der Betriebs-Website genutzt werdenveröffentlicht am 3. Mai 2013
LG Hamburg, Urteil vom 17.07.2012, Az. 310 O 460/11
§ 97 Abs. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass Luftbilder eines Betriebes vom Betriebsinhaber nicht ohne Einwilligung des Fotografen auf der Betriebs-Website genutzt werden dürfen, anderenfalls sich der Betriebsinhaber schadensersatzpflichtig macht und zur Unterlassung verpflichtet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BayVGH: Zur Unzulässigkeit eines amtlichen „Hygieneprangers“ im Internetveröffentlicht am 4. April 2013
Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.03.2013, Az. 9 CE 12.2755
§ 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB, § 123 VwGO, § 146 VwGODer BayVGH hat entschieden, dass eine auf § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB gestu?tzte Vero?ffentlichung von lebensmittelrechtlichen Versto?ßen auf einer hierfu?r eingerichteten Plattform (www.lgl.bayern.de) unzulässig ist. Der Senat äußerte u.a. erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 40 Abs.1a Nr. 2 LFGB. Ähnlich auch VGH Mannheim (hier). Vgl. aber auch abweichende Entscheidungen hier, hier, hier, hier und hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerwG: Unterfällt ein Produkt, dessen Primärfunktion nicht strombetrieben ist, dem ElektroG? / Der Adidas-Laufschuh mit Micro-Computerveröffentlicht am 19. Januar 2010
BVerwG, Urteil vom 21.02.2008, Az. 7 C 43.07
§§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Anhang I Nr. 7; 3 Abs. 1 Nr. 1; 6 Abs. 2 ElektroGDas BVerwG hat im Ergebnis entschieden, dass Produkte, die ohne Strom auskommen, selbst dann nicht dem Elektroschrottgesetz (ElektroG) unterfallen, wenn sie einen strombetriebenen Bestandteil enthalten. Im vorliegenden Fall ging es um einen Adidas-Trainingsschuh, der mittels eines batteriebetriebenen Microcomputers Läufereigenschaft und -verhalten in die Dämpfung des Schuhes einfließen ließ. In diesem Fall entschied das BVerwG, dass es sich um Bekleidung, nicht aber – wie die EAR-Stiftung geltend gemacht hatte – ein „Spielzeug“ oder „Sport- und Freizeitgerät“ handele. Da aber Bekleidung nicht zu den zehn einschlägigen Kategorien gehöre (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 ElektroG), sei eine Registrierung nicht erforderlich. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Betreiber eines eDonkey-Servers / Filesharing-Trackers haftet nicht für Urheberrechtsverletzungenveröffentlicht am 2. März 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2008, Az. I-20 U 196/07
§§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 19 a, 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines eDonkey-Servers urheberrechtlich weder als Täter noch als Teilnehmer für Urheberrechtsverstöße Dritter in Anspruch genommen werden kann. Auf dem von der Antragsgegnerin zu 1) betriebenen Server sei lediglich ein Verzeichnis der Dateien präsentiert worden; die Musikdateien, die von den Nutzern heruntergeladen wurden, seien dort nicht gespeichert gewesen. Damit scheide ein täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß in Form eines urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachen der Werke gemäß § 19 a UrhG aus. Als Betreiber eines Nachweisdienstes griffen die Antragsgegner nicht selbst in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der Antragstellerin ein, sondern ermöglichten allenfalls solche Eingriffe durch die Nutzer ihres Dienstes. Bei Letztgenannten und nicht bei den Antragsgegnern liege deshalb die Tatherrschaft. Auch eine Haftung als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen der Nutzer komme nicht in Betracht, weil dies voraussetze, dass der Anstifter oder Gehilfe zumindest bedingten – das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit umfassenden – Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat haben müsse. (mehr …)