Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Das Anfertigen von Fotos zum Beweis von Rechtsverstößen im Geschäftsraum des Wettbewerbers ist zulässig / Testfoto IIIveröffentlicht am 20. Juli 2009
BGH, Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 133/04
§§ 3, 4 Nr. 10 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Aufnahme von Fotos innerhalb der Geschäftsräume eines Wettbewerbers zum Beweis eines Wettbewerbsverstoßes nicht unlauter ist, wenn das Interesse der Klägerin, mit Hilfe der Fotoaufnahmen den Wettbewerbsverstoß der Beklagten darzulegen und zu beweisen das Interesse der Beklagten an der Vermeidung einer Betriebsstörung überwiegt, was insbesonder der Fall ist, wenn die Aufnahmemöglichkeiten im Wege des technischen Fortschritts eine weitgehend unbemerkte Fotoaufnahme erlauben. (mehr …)