IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 30.06.2011, Az. I ZR 157/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein schriftliches Angebot für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, welches beim durchschnittlichen Betrachter den Eindruck erweckt, er erhalte lediglich einen Korrekturabzug für einen bereits getätigten Branchenbucheintrag („Zwischenüberschrift „Bitte die Adressdaten überprüfen und auf Wunsch vervollständigen“) irreführend und auch als unlautere Verschleierung wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte wurde zur Unterlassung und zur Übernahme der Abmahnkosten verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 2. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtWie das Nachrichtenmagazin heise online berichtet, sollen die Betreiber einer von den USA aus geführten Poker-Webseite die Spieler um ca. 440 Millionen Dollar betrogen haben. Der Vorstand des Unternehmens „Full Tilt Poker“ hatte versichert, dass alle Einlagen der Nutzer sicher und jederzeit verfügbar seien, tatsächlich hat die US-Staatsanwaltschaft jedoch herausgefunden, dass nicht alle Nutzer gleichzeitig hätten ausbezahlt werden können und der Vorstand sich an den Einlagen bedient hatte. Der BGH hatte erst kürzlich entschieden, dass das Verbot, Glücksspiele im Internet anzubieten, wirksam ist, weil dies der Suchtbekämpfung, dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung diene.

  • veröffentlicht am 23. September 2011

    Nach einer Meldung von heise hat das Landgericht Heidelberg einen bei eBay agierenden Betrüger zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt für ca. 320 Betrugsfälle. Der Mann hatte über eBay zahlreiche Waren gegen Vorkasse angeboten – aber nie ausgeliefert. Mehr als 130.000 EUR soll er dabei erbeutet haben. Dabei war der Arm der deutschen Justiz ausnahmsweise einmal lang: Der bereits vorbestrafte Betrüger lebte und agierte in Thailand und wurde auf einem dortigen Flughafen festgenommen.

  • veröffentlicht am 31. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil vom 06.06.2011, Az. 114 C 128/11
    §§ 611 Abs. 1, 123 Abs. 1, 142, 305 c BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass ein Vertrag über die Veröffentlichung einer Adresse in einem Internetportal („Branchenbuch-Vertrag“) für 569,05 EUR/Jahr nicht anfechtbar ist. Zwar habe das Angebotsformular durchaus Ähnlichkeiten mit einem Korrekturbogen gehabt (Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten.“), jedoch sei durch die Formulierung „bei Annahme“ klar erkennbar gewesen, dass es sich um ein Angebot zum Vertragsschluss gehandelt habe. Auch die Kosten von 39,85 € zzgl. 19% Mehrwertsteuer im Monat seien verständlich angegeben und nicht als überraschende Klausel zu werten. Eine Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung oder eine Ungültigkeit der Zahlungsverpflichtung komme nicht in Betracht. Dieser Entscheidung des AG Köln stehen zahlreiche Entscheidungen gegenüber, die durchaus betrügerische Absichten hinter solchen Formularen erkennen und eine Anfechtung zulassen (vgl. u.a. LG Flensburg, LG Düsseldorf, LG Hamburg, ). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. August 2011

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2011, Az. I-2 W 15/11
    §§ 51 Abs. 1; 68 Abs. 1 GKG

    Das OLG Düsseldorf hat in einem in der Begründung beispiellosen Beschluss Anwaltsschelte betrieben und die angeblich vorsätzliche untersetzte Angabe von Verfahrensstreitwerten bei gleichzeitiger (gerichtsseitig angenommener) Abrechnung nach Stundenhonorar grundsätzlich als versuchten Betrug zu Lasten der Landeskasse gewertet. Im vorliegenden Fall wurde in einem Patentstreitverfahren – Düsseldorf ist einer der klassischen Gerichtsstände für derartige Klageverfahren – der Streitwert von 5 Mio. EUR auf 30 Mio. EUR heraufgesetzt. Bei der Festsetzung des Streitwertes sei das Gericht an eine Wertangabe der Parteien, möge sie ggf. auch übereinstimmend erfolgt oder von der gegnerischen Seite unwidersprochen geblieben sein, nicht gebunden. Die Heraufsetzung erfolgte u.a. mit folgender Begründung: „Den maßgeblichen Gesamtumsatz der Beklagten in der Zeit von 2006 bis zum voraussichtlichen Ablauf des Klagepatents am 30.06.2012 gibt die Klägerin nach Auswertung verschiedener von ihr herangezogener Quellen selbst mit 2.028.000.000,00 EUR an, wobei auf die Jahre 2006 bis 2010 ein Umsatz von 1.162.000.000,00 EUR und auf die Zeit von 2011 bis zum Ablauf des Klagepatents ein prognostizierter Umsatz von 866.000.000,00 EUR entfällt.“ Außerdem sei ein Lizenzssatz von 1,5 % – und nicht – wie klägerseitig angegeben – 0,5 % anzunehmen. Der Deutsche Anwaltsverein hat die Entscheidung in einer Pressemitteilung mittlerweile als „Generalverdacht“ verurteilt und die an die Anwaltschaft gerichteten Vorwürfe „skurril“ genannt. Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 02.02.2011, Az. 28 O 703/07
    §§ 823, 1004 BGB analog

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Verbraucherschutzscheite schon einmal kräftigere Worte benutzen darf. Die Parteien stritten um die Erwähnung der Kläger als „Adressbuchbetrüger“, als „Teil eines internationalen Betrüger-Netzwerks“, „Adressengräber“ und in einer Auflistung von Firmen oder Personen, die betrügerisch tätig sein sollten auf Internetseiten, für die der Beklagte nach deren Behauptung verantwortlich sein sollte. Im vorliegenden Fall lehnte die Kammer eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung ab. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2011

    BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 1 StR 529/10
    §§ 263; 287 StGB

    Der BGH hat die Verurteilung eines Veranstalters einer Hausverlosung wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestätigt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zur Pressemitteilung des BGH im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2011

    AG Mainz, Urteil vom 03.03.2011, Az. 89 C 284/10
    §§
    823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 StGB

    Das AG Mainz hat entschieden, dass dem Opfer einer so genannten Abo-Falle (angeblicher Abschluss eines Abo-Vertrages beim Download von z.B. kostenloser Software) die zur Abwehr der Forderung erforderlichen Rechtsanwaltskosten vom Abo-Fallen-Betreiber zu erstatten sind. Im vorliegenden Fall hatte der Abo-Fallen-Betreiber auf die Geltendmachung seiner Forderung außergerichtlich verzichtet, nachdem der Geneppte einen Rechtsanwalt einschaltete. Er weigerte sich jedoch, die dadurch entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Dies wollte sich der Kläger nicht gefallen lassen und ging gerichtlich vor. Zwar entstanden bei dem geringen Streitwert „nur“ Anwaltskosten in Höhe von 46,41 EUR; diese musste der Abo-Fallen-Betreiber jedoch erstatten sowie die Kosten des vorliegenden Verfahrens übernehmen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10
    §§
    823 Abs. 2 BGB; 263 StGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Auftrag für einen Eintrag in ein Online-Gewerberegister (Branchenbuch) einen Betrug darstellt, wenn das Auftragsformular so irreführend gestaltet ist, dass die entstehende Kostenpflicht für den Kunden nicht klar ersichtlich ist. In Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wähle, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt sei, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, könne eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können. Ein weiteres Indiz für die Täuschungsabsicht stellt im Übrigen der Umstand dar, dass die Beklagte das an den Kläger übersandte Formular bereits mit dessen Daten vorausgefüllt hatte. Eine derartige Vorgehensweise sei geeignet, bei dem Empfänger des Vertragsformulars den Eindruck zu erwecken, es handele sich nicht um eine neuartige Geschäftsbeziehung, sondern es solle eine bereits bestehende Vertragsbeziehung aufrechterhalten bzw. verlängert werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Januar 2011

    Die „Abmahnanwälte“ im Filesharing-Geschäft sind vielerorten verschrieen. Die Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang gehört aus unserer Sicht sicherlich zu den Protagonisten, die mit Filesharing-Abmahnungen Spitzenplätze belegen und nicht unbedingt Sympathieträger der Nation sind, aber sie erreicht mit ihrem Wirken unseres Erachtens noch keine strafrechtliche Dimension. Brechen wir damit eine Lanze für diejenigen, die „jedermann“ abmahnen, nur weil er/sie ein Musikstück aus dem Internet geladen hat? Einerseits hat das Ausmaß der Abmahnungen „industrielle“ Dimensionen erreicht, das ist sicherlich zu beanstanden, auch die mitunter geforderten Schadensersatzsummen. Andererseits ist der kostenlose Up- und Download von Musikstücken, Viedodateien oder Kinofilmen nun einmal Volkssport geworden und dementsprechend hoch fallen die Abmahnungszahlen aus. Da jeder Rechtsanwalt zugleich als Organ der Rechtspflege dem Rechtsstaat verpflichtet ist, sollte mit den Begriffen „Betrug“ und „Straftat“ überaus vorsichtig hantiert werden. Dies hatte der Heise-Verlag nach Auffassung des Kollegen Nümann allerdings nicht in ausreichender Art und Weise getan, was wiederum das OLG Köln nicht nachvollziehen konnte: (mehr …)

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