Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: Kein Rechtsmittel möglich, wenn HABM bei der Markenanmeldung die Unterscheidungskraft fehlerhaft beurteiltveröffentlicht am 3. Juli 2011
EuGH, Beschluss vom 16.05.2011, Az. C-429/10 P
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94Der EuGH hat entschieden, dass ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) wegen einer Markenanmeldung nicht darauf gestützt werden kann, dass das HABM angeblich die Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke fehlerhaft beurteilt hätte. Das Gericht erläuterte dazu: „[Es] ist darauf hinzuweisen, dass das Rechtsmittel […] auf Rechtsfragen beschränkt ist. Für die Feststellung und Beurteilung der relevanten Tatsachen sowie die Beweiswürdigung ist nämlich allein das Gericht zuständig. Die Würdigung der Tatsachen und der Beweismittel ist somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge.“ Zum Volltext der Entscheidung: