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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Januar 2016

    OLG Hamm, Beschluss vom 10.11.2015, Az. 1 Ws 507, 508/15
    § 57 c Abs. 1 StGB, Art. 5 GG, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG 

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften verurteilten Straftäter im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung als Weisung der Internetzugang verboten werden kann. Darin liege, so der Senat, keine unzumutbare Anforderung an die Lebensführung des Verurteilten, zumal eine für eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme unerlässliche Internetnutzung von der Weisung ausgenommen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEin Hagener Rechtsanwalt sowie ein Notar hatten die fruchtbare Einkommensquelle des Abmahnens von eBay-Händlern für sich entdeckt. Wie die Online-Ausgabe der Zeitung „Der Westen“ berichtet, wurden beide nun zu Geldstrafen und/oder zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt. Grund für diesen Ausgang war, dass das Motiv für die große Anzahl von Abmahnungen (ca. 280 in drei Monaten) nicht das Interesse an der Verbesserung von Wettbewerbsbedingungen war, sondern das Erzielen von Abmahngebühren. Mehr als 35.000 EUR an Abmahnkosten wurden eingenommen. Die angeblich durch die abgemahnten Wettbewerbsverstöße Geschädigten, die als Mandanten des Rechtsanwalts auftraten, wurden an den erzielten Gebühren in rechtswidriger Weise hälftig beteiligt. Ein geschickter Staatsanwalt machte dem ein Ende. Der betroffene Rechtsanwalt schied, wie üblich in derartigen Fällen, aus der Großkanzlei, deren Mitglied er war, aus, der Notar dürfte auf Grund der Vorstrafe sein Notariat verloren haben. Für viele eBay-Händler dürfte dies zumindest ein wenig Gerechtigkeit bedeuten.

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