Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerfG: Die Beweismittel, die bei einer grundrechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung gefunden werden, dürfen im Strafverfahren genutzt werden / Was nach dem eBay-Angebot eines Rado-Plagiates alles passieren kannveröffentlicht am 2. August 2009
BVerfG, Beschluss vom 02.07.2009, Az. – 2 BvR 2225/08 –
Art. 2 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die verfassungswidrige Anordnung und Durchführung der Durchsuchung einer Wohnung (da ohne ausreichenden Anfangsverdacht für einen Markenrechtsverstoß) nicht daran hindert, die bei dieser Durchsuchung gefundenen Beweismittel für eine Straftat zur Ahndung derselben zu verwenden. Der in der Beweisverwertung liegende Verstoß gegen § 102 StPO und die gewichtige Verletzung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG wiege jedoch in der Abwägung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Aufklärung eines Betäubungsmittelverbrechens nicht so schwer, dass das Aufklärungsinteresse hinter den Interessen des Beschwerdeführers zurücktreten müsse. Ein bewusster oder willkürlicher Rechtsverstoß bei der Anordnung und Durchführung der Durchsuchung der Wohnung sei nicht gegeben. (mehr …)