Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zu den Voraussetzungen und Konsequenzen einer Beweisvereitelung im wettbewerbsrechtlichen Verfahrenveröffentlicht am 2. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 226/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 16c Abs. 2 S.1 PflSchG, § 286 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Beweisvereitelung durch eine Partei nicht zur Folge hat, dass der entsprechende Vortrag der beweispflichtigen Partei als bewiesen anzusehen ist. Vielmehr ist gleichwohl eine Beweiserhebung durchzuführen. Sind die Beweise der beweispflichtigen Partei nicht verfügbar oder stützt die Beweiserhebung nicht die behauptete Aussage, so kann eine Beweislastumkehr in Erwägung gezogen werden. Dann sind die Beweisangebote des Prozessgegners zu würdigen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- Hat der BGH entschieden, dass die von der Logistep AG ermittelten IP-Adresse verwertet werden dürfen?veröffentlicht am 9. September 2010
Die Logistep AG ist mit ihrem Geschäftsmodell, IP-Adressen von Filesharern zu ermitteln, am 08.09.2010 aus datenschutzrechtlichen Gründen vor dem höchsten Schweizer Bundesgericht gescheitert und wird demnächst möglicherweise aus Andorra ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen. In einer Pressemitteilung teilt die Logistep AG mit: „Die Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts im Sinne der Datenschutzbehörde steht im Widerspruch zu Gerichtsentscheidungen im In- und Ausland, in denen die korrekte und rechtmäßige Arbeit der Logistep AG bestätigt worden ist. Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat beispielsweise jüngst Zweifel an der Qualität und Rechtmäßigkeit der Beweissicherung durch Logistep zurückgewiesen (Fußnote: (6) BGH-Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08,).“ Ist dies wirklich zutreffend? Den vollen Artikel lesen Sie hier.