Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Die Veröffentlichung persönlicher E-Mails im Rahmen eines Blogs verletzt das Persönlichkeitsrecht / Zur Beweislast bezüglich der Verantwortlichkeit für eine Webseiteveröffentlicht am 19. März 2010
LG Köln, Urteil vom 28.05.2008, Az. 28 O 157/08
§§ 823, 1004 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung persönlicher E-Mails auf einer Homepage im Rahmen eines Blogs eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Inhalt des Blogs des Verfügungsbeklagten sind verschiedene politische Äußerungen. Zwei E-Mails des Verfügungsklägers wurden auf der Homepage des Beklagten veröffentlicht, trotz des in den E-Mails enthaltenen Hinweises, dass die Veröffentlichung untersagt sei. Dies wurde dem Beklagten per einstweiliger Verfügung verboten. Auch im Widerspruchsverfahren sah das Gericht in dieser Veröffentlichung eines Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Gestalt der Geheimsphäre. Der Verfügungskläger selbst werde ausdrücklich in den streitgegenständlichen E-Mails namentlich genannt und sei von der Veröffentlichung betroffen. Im Einzelnen führte das LG Köln aus:
- BGH: Wer hat zu beweisen, dass eine behauptete Alleinstellung nicht besteht? / Umkehr der Beweislastveröffentlicht am 16. März 2010
BGH, Urteil vom 22.10.2009, Az. I ZR 73/07
§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Der BGH hat entschieden, dass bei einer vermeintlich irreführenden Alleinstellungsbehauptung den in dieser Form Werbenden grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht treffe (vgl. Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 5 Rdn. 2.155 und 3.25), dies jedoch dann nicht gelte, wenn der klagende Wettbewerber selbst bereits über Erkenntniswerte verfüge, nach denen die Alleinstellungsbehauptung wiederlegt werden könne. Im vorliegenden Fall war zu berücksichtigen, dass die als erfahren beworbenen Mitarbeiter der Beklagten zuvor bei der Klägerin beschäftigt waren. Es sei, so der Senat, der Klägerin also ohne weiteres möglich gewesen, eine mangelnde fachliche Qualifikation dieser Mitarbeiter darzulegen und zu beweisen. Für eine Beweiserleichterung zugunsten der Klägerin bestehe deshalb kein Anlass. Streitgegenständlich war folgende Werbung: (mehr …) - AG Frankfurt: Filesharing – Der Missbrauch des Anschlusses durch Dritte muss durch den Anschlussinhaber nachgewiesen werdenveröffentlicht am 23. Dezember 2009
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.06.2009, Az. 32 C 739/09 – 48
§§ 19a, 97a UrhGDas AG Frankfurt hat in dieser Entscheidung den Einwand des beklagten Filesharers, dass unbekannte Dritte seinen Anschluss zum illegalen Tauschbörsendownload missbraucht hätten, nicht gelten lassen. Der Beklagte habe dies nicht nachweisen können. Da der Anscheinsbeweis dafür spreche, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen habe, müsse dieser beim Einwand des Anschlussmissbrauchs diesen auch konkret nachweisen. Das pauschale Vorbringen, dass die Familienangehörigen des Beklagten eine Tauschbörsennutzung bestritten hätten, so dass nur ein unberechtigter Zugriff durch Dritte in Betracht komme, reiche für die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht aus. Die dargestellte abstrakte Möglichkeit eines Missbrauchs erfülle nicht die Anforderungen an die vom Beklagten zu tragende Beweislast. Da der Anscheinsbeweis für die Verantwortlichkeit des Beklagten zum Tragen kam, ließ das Gericht die Frage, inwieweit der Anschlussinhaber für die Sicherung des Anschlusses vor dem Zugriff Dritter Sorge zu tragen habe, offen.
- OLG Stuttgart: Heimlich aufgenommenes Telefonat kann nicht als Beweis im Zivilprozess dienenveröffentlicht am 3. Dezember 2009
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2009, Az. 3 U 128/09
Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 447, 448 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Verwertung eines heimlichen Mitschnittes eines Telefonats im Zivilprozess ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich unzulässig ist, da die Aufzeichnung dann unter Verletzung des Persönlichkeitsrechtes eines anderen zustande gekommen ist (vgl. BGH NJW 1982, 277; NJW 1988, 1016). Zwar biete das Persönlichkeitsrecht dann, wenn es nicht um die Intimsphäre des Betroffenen und damit um den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung geht, keinen absoluten Schutz gegen Eingriffe. Außerhalb dieser unantastbaren Sphäre sei daher über die Frage, ob eine Verwertung der Aufnahme zulässig sei, aufgrund einer Abwägung der widerstreitenden Interessen beider Seiten zu entscheiden. Da das Grundgesetz dem Persönlichkeitsrecht einen hohen Stellenwert zuweise, könne dem Interesse, eine ohne Einwilligung erstellte Tonaufzeichnung in einem Rechtsstreit als Beweismittel zu benutzen, jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen Vorrang vor dem Schutz des gesprochenen Wortes zukommen. (mehr …)
- LG Düsseldorf: Rechtsinhaber muss das Vorliegen von Fälschungen beweisen oder: Wenn der Zeuge sich nicht erinnern kannveröffentlicht am 29. September 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2009, Az. 2a O 150/08
Art. 9 Abs. 1 b, 22 GMVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle einer Marken- oder Geschmacksmusterverletzung durch den Vertrieb von gefälschten Produkten der Rechtsinhaber die Beweislast für das Vorliegen einer Fälschung trägt. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsinhaberin einer Gemeinschaftsmarke für Kleidungsstücke einen Testkauf bei der Beklagten tätigen lassen und sprach eine Abmahnung wegen des Vertriebs gefälschter Produkte aus. Während des Verfahrens sollte das Vorliegen einer Fälschung durch die Vernehmung des Testkäufers erwiesen werden. Dieser konnte sich jedoch nicht mehr an das von ihm erworbene T-Shirt erinnern, insbesondere wusste er nicht, ob eine (falsche) Bezeichnung eingestickt gewesen sei. Auch musste er einräumen, dass es sich durchaus um ein Bekleidungsstück aus den Beständen der Klägerin handeln könne. Aus diesem Grund konnte das Gericht keinen Anspruch der Klägerin auf Unterlassung und Kostenerstattung erkennen.
- BGH: Zu der Haftung des Plattformbetreibers, wenn der Name eines Mitglieds gekidnappt wirdveröffentlicht am 6. August 2009
BGH, Urteil vom 10.04.2008, Az. I ZR 227/05
§ 12 BGBDer BGH hat in diesem Fall zu der Haftung eines Plattformbetreibers für die missbräuchliche Namensverwendung durch Dritte entschieden. Vorliegend hatten sich mehrfach Dritte für den Kläger ausgegeben und unter seinem Namen Rechtsgeschäfte abgeschlossen. Der Kläger nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch, welche sich damit verteidigte erst nach Mitteilung einer klaren Rechtsverletzung zur Unterlassung verpflichtet zu sein, und zwar nur insoweit, als ihr dies technisch möglich und zumutbar sei. In diesem Zusammenhang erklärte der BGH, dass die Beweislast für die Frage der technischen Machbarkeit und Zumutbarkeit beim Kläger liege. Da dieser aber keinen Einblick in die technischen Möglichkeiten der Beklagten habe und von sich aus auch nicht erkennen könne, ob der Beklagten der Einsatz einer bestimmten Maßnahme im Hinblick auf ihre internen Betriebsabläufe zumutbar sei, sei die Beklagte im Rahmen der sie treffenden sekundären Darlegungslast gehalten, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen könne und weshalb ihr – falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisteten – weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten seien. Erst aufgrund eines solchen Vortrags der Beklagten werdeder Kläger in die Lage versetzt, seinerseits darzulegen, ob aus seiner Sicht weitergehende Schutzmaßnahmen möglich seien. (mehr …)
- LG Koblenz: Die Beklagte einer „Ed Hardy“-Klage kann sich auf Erschöpfung der Markenrechte berufen, ohne dies beweisen zu müssen / Kläger muss Erschöpfung widerlegenveröffentlicht am 10. Juni 2009
LG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 28.10.2008, Az. 1 O 213/08
§§ 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 MarkenGDas LG Koblenz hatte über eine Klage der Lizenznehmer an der Marke „Ed Hardy“ zu entscheiden und tendierte in diesem Hinweisbeschluss eher zur Abweisung der Klage. Dabei vertrat die Kammer u.a. die Rechtsauffassung, dass die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür sei, dass die streitgegenständliche Textilie nicht ursprünglich von der Markeninhaberin oder mit deren Zustimmung erstmals innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden sei. Darlegungspflichtig sei insoweit vielmehr der Kläger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Angelegenheit befindet sich derzeit zur Berufung bei dem Oberlandesgericht Koblenz. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Ungenaue Wiedergabe der Gesetzeslage ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. März 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.11.2006, Az. 6 U 102/05
§§ 305 Abs. 1, 474 Abs. 2, 475, 476 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat das Musterschreiben eines großen Versandhauses für Verbraucher über die gesetzlichen Bedingungen von Gewähr leistungsansprüchen für wettbewerbswidrig erklärt. Das Versandhaus übergab dieses Informationsschreiben an Kunden, bei denen eine kostenlose Reparatur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist abgelehnt wurde. In dem Schreiben hieß es unter anderem: „Tritt während der ersten sechs Monate nach dem Kauf an der Ware ein Mangel auf, haftet … selbstverständlich ohne Einschränkung, sofern der Schaden nicht auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist. Wir reparieren kostenlos oder tauschen die Ware um.“ In dieser Passage war dem Versandhaus der Fehler unterlaufen, dass die Sechs-Monats-Frist mit der günstigen Beweislast für den Käufer nicht mit dem Kaufdatum, sondern mit Gefahrübergang, d.h. mit Auslieferung der Ware, beginnt. Damit würde nach Auffassung des Gerichts die geltende Rechtslage nicht korrekt wiedergegeben und der Verbraucher über einen zu frühen Beginn der Gewährleistungsfrist getäuscht. Dies stelle einen Verstoß gegen das Verbot der Umgehung gesetzlicher Normen zum Nachteil des Verbrauchers aus § 475 Abs. 1 S. 2 BGB dar. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung der Verwendung des Schreibens verurteilt.
- BGH: Zur Schadensersatzhöhe und Beweislastverteilung bei Vernichtung eines Datenbestandes auf einem gewerblich genutzten PCveröffentlicht am 22. Februar 2009
BGH, Urteil vom 09.12.2008, Az. VI ZR 173/07
§§ 249 Satz 2 a. F., 251 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGBDer BGH hatte in diesem Fall zu der Frage Stellung zu nehmen, welcher Schaden zu ersetzen ist, wenn der Datenbestand auf einem gewerblich genutzten PC unwillentlich gelöscht wird. Zentraler Gegenstand der Entscheidung ist die Beweislastverteilung bei derartigen Schäden. Folgendes war geschehen: Der Kläger war Inhaber eines Ingenieurbüros und befasste sich mit der Planung von Steuerungsanlagen im Industriebereich. Der 12-jährige Sohn eines freien Mitarbeiter des Klägers versuchte anlässlich eines Bürobesuchs am 22.03.1997, auf dem Betriebsrechner des Klägers ein Computerspiel zu installieren. Kurze Zeit danach wurde festgestellt, dass der auf der Festplatte des Systems befindliche Datenbestand weitgehend zerstört bzw. unbrauchbar geworden war. Eine Datensicherung war zuvor nicht durchgeführt worden. Für die Datenwiederherstellung und den Ersatz der Festplatte wurde ein Schaden von über 950.000,00 DM ermittelt. Das LG Frankfurt a.M. hatte der Klage stattgegeben; das OLG Frankfurt a.M. hat sie bis auf den Ersatz der Festplatte abgelehnt. (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Kostenlose Reparaturversuche des Händlers bedeuten Anerkenntnis der Mangelhaftigkeit der Wareveröffentlicht am 4. Dezember 2008
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008, Az. 8 U 34/08
§§ 323, 346 Abs. 1, 398, 413, 437 Nr. 2 1. Alt., 440 BGBDas OLG Karlsruhe hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass der kostenlose Reparaturversuch eines Händlers dazu führt, dass die Mangelhaftigkeit der Ware zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestritten werden kann. Der Kunde des Händlers hatte dessen mehrfache kostenlose Reparaturversuche zum Anlass genommen, vom Vertrag zurückzutreten. In dem darauf folgenden Gerichtsverfahren, in welchem der Onlinehändler die fehlende Rücktrittsberechtigung des Kunden festgestellt wissen wollte, bestritt der Händler auch die Mangelhaftigkeit der Ware. Dies, so das Oberlandesgericht, könne er nach seinen vorausgegangenen Reparaturversuchen aber nach Treu und Glauben nicht mehr.