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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2011, Az. 12 O 383/11
    § 824 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Beurteilung eines Produkts (hier: Joghurt) als „mangelhaft“ durch eine bekannte Stiftung, die Warentests durchführt, zulässig ist, wenn irreführend ein „natürliches Erdbeeraroma“ angegeben wird. Für die Bezeichnung als natürliches Aroma dürften nicht mehr als 5 % Fremdaromastoffe enthalten sein. Diese Grenze sei vorliegend überschritten, was die Beurteilung als mangelhaft rechtfertige. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass bei Berechnung der Aromaanteile das in einer „Erdbeerwasserphase“ enthaltene Wasser nicht einberechnet werden dürfe, da dies gerade kein Aromaträger sei. Bei Abzug des Wassers sei jedoch die 5%-Grenze für Fremdaromen überschritten. Dies habe die Stiftung auch zutreffend festgestellt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Oktober 2011

    BGH, Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08
    Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 5 GG, § 29 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG, § 41 Abs. 1 BDSG

    Der BGH hat entschieden (zum Volltext der Entscheidung s. unten), dass die Erhebung, Speicherung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Rahmen eines Bewertungsforums im Internet (www.spickmich.de) zulässig ist. Die Parteien stritten über die Zulässigkeit der Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer, einer Benotung und von Zitaten der Klägerin (einer Lehrerin) auf der Internetplattform www.spickmich.de. Dass die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes auf die Datenerhebung und -übermittlung in Form eines Bewertungsportals nur eingeschränkt Anwendung finden, weil für mit Bewertungsforen verbundene Datenerhebungen das in § 41 BDSG enthaltene Medienprivileg gelte, wies der Senat zurück. Im Streitfall sei der Anwendungsbereich des § 29 BDSG und nicht des § 28 BDSG eröffnet. Die beklagten Betreiber der Plattform verfolgten mit der Erhebung der Daten keinen eigenen Geschäftszweck, wie dies § 28 BDSG voraussetze, sondern würden die Daten geschäftsmäßig im Sinne des § 29 BDSG zur Übermittlung an Dritte erheben und speichern. Dass zur Finanzierung der Website auch Werbeanzeigen verbreitet werden, sei nicht Zweck der Datenerhebung. Die Erhebung der Daten erfolgt vielmehr im Informationsinteresse und für den Meinungsaustausch der Nutzer. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 01.09.2011, Az. 327 O 607/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der im Internet ein Reisebuchungsportal unterhält, in welchem auch Hotelbewertungen Dritter veröffentlicht werden, haftet, wenn sich herausstellt, das die Hotelbewertung eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Zwar haftet der Betreiber eines Meinungsforums erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er positive Kenntnis von dem (offensichtlichen) Rechtsverstoß hat. Ein gerichtliches Verfahren ist dann aber notwendig, wenn der Beklagte auf die „Benachrichtigung“ überhaupt nicht reagiert oder die Entfernung des Beitrags ablehnt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 – nicht rechtskräftig –
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Berlin hat den Betreibern des Hotelbuchungsportals www.booking.com verboten, in der Bundesrepublik Deutschland Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ auf dem Buchungsportal in auf- bzw. absteigender Abfolge zu platzieren, soweit die bewerteten Hotels ihr jeweiliges Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal beeinflussen können. Das Anbieten dieser Manipulationsmöglichkeit allein wurde für wettbewerbswidrig erachtet.

  • veröffentlicht am 11. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 15.07.2011, Az. 5 U 193/10
    §§ 3; 4 Nr. 8 UWG;
    § 7 Abs. 2 TMG; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das KG Berlin hat laut einer Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichtes vom 09.08.2011 entschieden (Zitat der Pressemitteilung): „Das Bewertungsportal als Teledienstanbieter sei nicht verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich der Richtigkeit der eingesandten Hotelbewertungen vor deren Veröffentlichung anzustellen. Eine Vorabprüfung sei auch nicht im Hinblick auf die Gefahren geboten, die durch ein Bewertungsportal mit der Möglichkeit, sich anonym zu äußern, entstünden. Die Vielzahl von Bewertungen erlaube es dem Benutzer des Portals, Einzelstimmen kritisch einzuordnen und „Ausreißer“ zu erkennen. Ferner sei ein Schutz des bewerteten Tourismusunternehmens durch die Möglichkeit gewährleistet, durch eine Beschwerde eine Überprüfung und vorläufige Abschaltung der Bewertung zu bewirken. Ins Gewicht falle zusätzlich die in den Nutzungsbedingungen enthaltene Verpflichtung, keine vorsätzlich oder fahrlässig unwahren Inhalte ins Netz einzustellen. Das Bewertungsportal sei auch nicht gehalten, vor der Veröffentlichung einer negativen Bewertung dem betroffenen Tourismusunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu zu geben.“ Eine Benutzerin des Internet-Bewertungs-Portals hatte im Juli 2010 auf der Plattform unter der Überschrift „Für 37,50 € pro Nacht u. Kopf im DZ gabs Bettwanzen“ unter anderem behauptet, die Zimmer und Betten seien mit Bettwanzen befallen. Eine Mitarbeiterin habe erklärt, dies komme schon mal vor. Die verseuchten Zimmer seien erst auf mehrmalige telefonische Nachfrage geschlossen worden. Zum Urteil im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. März 2011

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2011, Az. I-15 W 14/11
    §§ 823, 1004 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat laut einer Pressemitteilung vom 09.03.2011 entschieden, dass die Löschung einer negativen Bewertung, die gegen einen eBay-Verkäufer ergangen ist, grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) nicht per einstweiliger Verfügung beantragt werden kann. Zitat: „Das Ebay-Bewertungssystem ermögliche im Konfliktfall den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Jedenfalls im Eilverfahren, im einstweiligen Verfügungsverfahren, könne daher in der Regel keine Löschung verlangt werden. Im Übrigen sei die Aussage „hat seine ware erhalten, ich aber nie mein geld“ im Kern nicht ersichtlich unwahr. Auch die Bezeichnung „Finger weg“ überschreite nicht die Grenze zur Schmähkritik.“ Die Entscheidung ist rechtskräftig.

  • veröffentlicht am 19. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 21.10.2010, Az. 52 O 229/10
    §§ 1004 (analog), 823 Abs. 1 BGB; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 4 Nr. 8 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Online-Reisebüro, welches auf seiner Internet-Seite auch Hotelbewertungen veröffentlicht, diese Bewertungen nicht vor Onlinestellung prüfen muss. Die Antragstellerin hatte den Betreiber des Bewertungsportals auf eine (unbestritten) falsche negative Bewertung hingewiesen. Diese wurde daraufhin von dem Bewertungsprotal entfernt. Damit sah das Gericht die Ansprüche der Antragstellerin auch bereits als erfüllt an. Einen weitergehenden Unterlassungsanspruch habe die Antragstellerin nicht, da eine Verpflichtung auf Vorabprüfung von Inhalten nicht bestehe und die Antragsgegnerin durch das Prüfen und Löschen der Bewertung nach Anschreiben der Antragstellerin sowie der Erklärung, diese zukünftig nicht mehr online zu stellen, ihre Pflichten erfüllte habe. Auf Grund der Funktionsweise eines solchen Bewertungsportals und der Bedeutung als Plattform zur Meinungsbildung sei die Auferlegung umfassender Vorabprüfungspflichten nicht zumutbar. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei Prof. Schweizer. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 20.09.2010, Az. 325 O 111/10
    §§ 823, 1004 BGB analog; Art. 1; 2 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch besitzt, seine Daten auf einem  Bewertungsportal löschen zu lassen und die Unterlassung der zukünftigen Veröffentlichung seines Namens in Verbindung mit Bewertungsportalen zu fordern, wenn die fraglichen Daten von dem Plattformbetreiber in zulässiger Weise aus öffentlich zugänglichen Quellen bezogen werden. Datenschutzrechtliche Belange würden nicht verletzt. Zu einer Bewertung des klagenden Arztes sei es noch nicht gekommen und fehlten „derzeit“ auch noch die entsprechenden technischen Voraussetzungen hierfür. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2010

    BVerfG, Beschluss vom 16.08.2010, Az. 1 BvR 1750/09
    §§ 93a; 93 b; 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG

    Das BVerfG hat eine mit gewisser Spannung erwartete Entscheidung in der Verfassungsbeschwerde der auf dem Lehrerbewertungsportal spickmich.de negativ bewerteten Lehrerin gegen das Urteil des BGH nicht zur Entscheidung angenommen und sich eine Begründung erspart. Zum kurzen Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08
    § 823 Abs. 2; 1004 analog BGB;
    §§ 4; 29; 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; 41 Abs. 1 BDSG; Art. 1; 2; 5 GG

    Der BGH hat entschieden, dass die Speicherung und Veröffentlichung des Namens, der Schule, der unterrichteten Fächer, einer Benotung und von Zitaten einer Lehrerin (hier: der Klägerin) auf der Internetplattform www.spickmich.de, einem Schülerportal, nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt und auch nicht in unzulässiger Weise in die Grundrechte der Lehrerin eingreift. Eine rechtsverletzende Prangerwirkung sei nicht festzustellen. Vielmehr seien Bewertungen von Lehren vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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