Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamm: Die Motivierung von Kunden zur Abgabe von (positiven) Bewertungen durch Rabattversprechen ist wettbewerbswidrig / Zu der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnungveröffentlicht am 12. August 2011
OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010, Az. I-4 U 136/10
§§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 1; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, wenn er Kunden gegen Anbietung von Vergünstigungen (Rabatt von 10 – 25 % des Kaufpreises) bittet, positive Bewertungen über die erworbene Ware auf einem bestimmten Meinungsportal abzugeben. Auch die Verwendung solcher bezahlter Bewertungen, etwa als Meinung von Referenzkunden, sei unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)