Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Abmahnung von Strato-Kunden durch Getty Images Inc.veröffentlicht am 19. April 2009
Nach einer Mitteilung von heise online werden Kunden des Webhosters Strato, welche die von Strato zur Verfügung gestellten Website-Templates aus dem Homepage-Baukasten LivePages verwenden, von der Bildagentur Getty Images abgemahnt. Hintergrund des Geschehens ist, dass die Templates dem Vernehmen nach Fotos verwenden sollen, für welche keine Bildnutzungsrechte vorliegen. Heise verwies auf Forderungen für die Nachlizenzierung der Bilder in Höhe von 1.500,00 EUR. Strato habe auf Nachfrage eine zweistellige Anzahl von Kunden berichtet, die eine derartige Abmahnung erhalten hätten, wobei Getty Images gegen die Strato-Kunden, nicht aber Strato selbst vorgegangen sei. Strato will in der Zwischenzeit reagiert haben und auch bemüht sein, ein Gesamtlösung mit Getty Images für die unberechtigte Bildnutzung zu finden (JavaScript-Link: heise).
- Wie gefährlich ist eigentlich der Handel mit iPhones? Nach markenrechtlicher Abmahnung durch Daniel Giersch, nun urheberrechtliche Abmahnung durch Appleveröffentlicht am 30. März 2009
Wie macnotes.de berichtet, wurde der Onlineshop www.3gstore.de der Firma Fernseh-Doktor Loll & Sohn oHG aus Kiel durch Apple bereits im Januar 2009 abgemahnt. Die mit einem Streitwert von 50.000 EUR für einen Fall von Bilderklau recht saftige Abmahnung wurde damit begründet, dass das fragliche Bildmaterial aus dem Bilderportfolio Apples stammen würde, welches zwar zur redaktionellen Nutzung freigegeben worden sei – nicht jedoch für die kommerzielle Nutzung in einem Shop, auch wenn selbiger eben Apples Produkte anbiete und bewerbe (macnotes). Gesellschafter Kristoff Loll ging dem Vernehmen nach zunächst in die Defensive und erklärte strafbewehrt die Unterlassung, sodann aber in die Offensive und ließ die Apple iPhones von dem offenkundig fähigen Fotografen Lukas Palik nachfotografieren (Palik). Äußerst bemerkenswert finden wir, dass die Bilder von Palik sodann durch Loll unter die Creative Commons License (CC-BY) gestellt wurden und nunmehr durch jedermann kostenlos genutzt werden dürfen. Resch-pekt!
- OLG Hamm: Bestimmte Webseiten und -grafiken sind nicht schutzfähigveröffentlicht am 2. Oktober 2008
OLG Hamm, Urteil vom 24.08.2004, Az. 4 U 51/04
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 69 a, 72, 87 a, 97 UrhG, § 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 UWGNach Auffassung des OLG Hamm genoss das Erscheinungsbild einer Webseite in diesem Fall keinen urheberrechtlichen Schutz. Sie könne nicht (1) als Sprachwerk angesehen werden, weil es an der erforderlichen Gestaltungshöhe fehle – es fänden sich ohnehin auf der Seite nur „einfache Sätze ohne besondere sprachliche Ausgestaltung“; sie könne nicht als (2) Computerprogramm angesehen werden, da nur auf das äußere Erscheinungsbild der Internetseiten abgestellt worden sei; sie könne keinen (3) Schutz als Werk der bildenden Kunst beanspruchen, weil die betreffende Webseite nicht vollständig übernommen worden sei. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche wurden letztendlich auch verneint. Es gelte der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, soweit wie hier keine Sonderschutzrechte eingriffen. Könne die Klägerin aber für ihre Grafiken – wie vorliegend – keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen, sei die Nachahmung bzw. Übernahme nur dann unlauter, wenn zusätzliche Umstände vorlägen, die zur Unlauterkeit führten. An solchen zusätzlichen Umständen, die die Unlauterkeit der Übernahme begründen könnten, fehle es indes. Im vorliegenden Fall kam auch den Grafiken, die auf der Website verwendet wurden, kein urheberrechtlicher Schutz zu. Auch hierzu wurde detailliert ausgeführt.
(mehr …)