Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Düsseldorf: Die unerlaubte Übernahme einer geschützten Fotografie unterfällt nicht der Framing-Entscheidung des EuGHveröffentlicht am 29. Juli 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015, Az. I-20 U 203/14
§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Übernahme einer geschützten Fotografie auf eine eigene Webseite ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers nicht nach den Maßstäben der Framing-Entscheidung des EuGH zu beurteilen ist. Beim Framing sei entscheidend, dass bei dieser Technik das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde, ohne es kopieren zu müssen und damit dem Anwendungsbereich der Vorschriften über das Vervielfältigungsrecht zu unterfallen. Der Berechtigte behalte dabei die Herrschaft darüber, ob das Bild öffentlich zugänglich gemacht werde. Bei der Übernahme eines Bildes und Integration in die eigene Webseite sei dies nicht mehr gegeben. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG München: Ein Ex-Stasi-Spitzel muss Namens- und Bildwiedergabe zu seiner Person in Bericht über historisches Ereignis duldenveröffentlicht am 3. Juni 2011
OLG München, Urteil vom 14.12.2010, Az. 18 U 3097/09
§§ 823; 1004 BGB; §§ 22; 23 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 KUG; Art. 5 Abs. 3 GGDas OLG München hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass es sich ein ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter der Stasi (IM/IMB) gefallen lassen muss, wenn er im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial und auch unter Namensnennung identifiziert werden kann. Aus der Pressemitteilung (Zitat): (mehr …)