IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEin Bundesgericht im US-Bundesstaat West Virginia hat mehrere Klagen, die sich gegen mehrere Tausend unbekannte Filesharer richtete, mit der Maßgabe abgewiesen, die Klagen ggf. erneut, jedoch nur gegen solche Personen einzureichen, die auch im Zuständigkeitsbereich des Gerichts leben. Die Klagen führt der Rechtsanwalt Kenneth Ford im Namen verschiedener Porno-Produzenten. Das Gericht vertrat nach Bericht von heise.de die Rechtsauffassung, dass lediglich vermutete Urheberrechtsverletzungen noch keine Sammelklage rechtfertigten, insbesondere weil es nicht um gemeinschaftlich begangene Rechtsverletzungen gehe. Vielmehr seien in jedem Einzelfall Besonderheiten zu erwarten, die sich auch auf die Form der Verteidigung auswirkten. Vgl. bereits dieses Urteil zu einer abgewiesenen Massenklage in den USA.

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEin deutsches Medien-Beteiligungsunternehmen, welches in den USA bei der Verfolgung illegalen Filesharings durch die „US Copyright Group“ unterstützt wird, hat laut Heise einen massiven Rückschlag bei ihrer Klage gegen tausende BitTorrent-Nutzer einstecken müssen. Ein US-amerikanisches Bundesgericht im Bezirk Columbia, in dem auch Washington D.C. liegt, hat erklärt, dass sie die namenslose Klage nicht zulassen will, sondern vielmehr nur der Klage insoweit nachgehen will, wie sie sich gegen im Bezirk Columbia wohnhafte, namentlich benannte Personen richtet (Beschluss). Hintergrund dieser Entscheidung ist der besondere Umstand, dass es in den USA keine Möglichkeit gibt, per gerichtlichem Beschluss Auskunft darüber zu erhalten, welcher Anschlussinhaber zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse  zugewiesen bekommen hatte. Stattdessen wird gewöhnlich eine Klage „gegen Unbekannt“ eingereicht und im Rahmen dieses Verfahrens ein Titel erwirkt, um die betreffenden Personen ermitteln zu können. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein weiterer Hinweis von Heise: Der in Filesharing-Angelegenheiten massenhaft von den Rechteinhabern um Auskunft gebetene Kabelanbieter Time Warner Cable konnte demnach erreichen, dass er monatlich weniger als 30 IP-Adressen zuordnen muss.

  • veröffentlicht am 10. Juli 2010

    LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010, Az. 310 O 154/10
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 8 TMG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der für das Filesharing von Musik- oder Filmdateien verwendete BitTorrent Server an das Internet anbindet, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Webseite weiterleitet, zur Unterlassung verpflichtet ist. Den Streitwert des Verfahrens setzte die Kammer auf 290.000,00 EUR fest. Die Antragsgegner hätten für diese Rechtsverletzungen als sog. Störer einzustehen. Es sei ihnen möglich gewesen und jedenfalls nach den Abmahnungen der Antragstellerinnen auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern. Auf das Haftungsprivileg des § 8 TMG könnten sich die Antragsgegner nicht berufen, da dieses auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung finde (BGH GRUR 2004, 860 ff.; BGH GRUR 2007, 724 ff.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 385f.; OLG Hamburg MMR 2009, 405ff.).

  • veröffentlicht am 1. April 2010

    Nach einer Mitteilung des Hollywood Reporters sind in den letzten Wochen mehr als 20.000 Filesharer von Kinofilmen verklagt worden. „Urheber“ der Klagewelle ist dem Vernehmen nach die US Copyright Group, die namens und in Vollmacht einer ad hoc gegründeten Koalition von unabhängigen Filmproduzenten handelt. Die US Copyright Group sei auch von der Independent Film & Television Alliance zu ihrer Vorgehensweise ermutigt worden. Bislang seien fünf Klagen gegen zehntausende angebliche Filesharer der Filme „Steam Experiment,“ „Far Cry,“ „Uncross the Stars,“ „Gray Man“ und „Call of the Wild 3D.“ verklagt worden. Darüber hinaus berichten die Journalisten, dass eine Klage mehr als 30.000 Filesharer im Visier habe, was aber auch nur als erste Testanläufe für weitere Klagen zu sehen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Mai 2009

    OLG Köln, Beschluss v. 09.02.2009, Az. 6 W 182/08
    § 101 Abs. 1 und 2 UrhG; RiLi 2004/48/EG-Erwägungsgrund 14

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal der Urheberrechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß“ im Wesentlichen durch die Schwere der Rechtsverletzung geprägt wird. Die Antragstellerin betrieb ein Schallplattenlabel. Sie machte geltend, Inhaberin der Verwertungsrechte für die Bundesrepublik Deutschland an dem insgesamt 20 Lieder enthaltenden, 2005 veröffentlichten Musikalbum „G.T. – E.T.N.“, gesungen von U. R. , begleitet von K. A., zu sein. Die Antragstellerin ließ die Q.O. Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH ermitteln, dass dieses Musikalbum von einem Computer, dem von der Beteiligten – einem Internet-Provider – die im Verfahren genannte IP-Adresse zugewiesen gewesen sei, in der Internettauschbörse BitTorrent der Öffentlichkeit zum Herunterladen angeboten worden sei. Eine Rechtsverletzung lag nach Auffassung des LG Köln zwar vor, jedoch nicht in gewerblichem Ausmaß, so dass ein Auskunftsanspruch gegen den Provider ausscheide. Angesichts der Veröffentlichung des Musikalbums im Jahr 2005 und eines Verkaufsrangs 5.641 bei B. am 11.12.2008 könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Verletzungshandlung im relevanten Auswertungszeitraum vorgenommen worden sei. Das Oberlandesgericht vertrat indes eine andere Rechtsansicht. Eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß liege auch dann vor, wenn ein gesamtes Musikalbum in der relevanten Verkaufsphase öffentlich angeboten werde. Dies entspreche dem Willen des Gesetzgebers, der dem Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses zu § 101 Abs. 1 Satz 1 UrhG gefolgt sei.

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  • veröffentlicht am 19. Dezember 2008

    Das Angebot von raubkopierter Software gehört zu den drängensten Problemen der Spieleindustrie, aber auch des Onlinehandels, dem erhebliche Umsätze hierdurch verloren gehen. Das Onlineportal CHIP berichtete über ein Torrent-Portal, welches sich die Mühe gemacht hat, eine Liste der am häufigsten über BitTorrent geladenen Spiele des Jahres 2008 zu erstellen. Unter den Titeln finden sich beliebte Kriegs- aber auch Sportspiele wie PES 2009 (Pro Evolution Soccer 2009), Fallout 3, FarCry 2 oder Grand Theft Auto San Andreas. (? Klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript verwendet: CHIP).

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie von sog. Anti-Piracy-Ermittlungsfirmen (z.B. Logistep, MediaProtector, Zarei, Ipoque, Evidenza, Gedast) häufig verwendete und angeblich beweissichere Ermittlung von IP-Adressen ist offensichtlich nicht ganz so „beweissicher“ wie behauptet. So veröffentlichte ein Team des Departement of Computer Science and Engineering der University of Washington am 01.06.2008 im University of Washington Technical Report den englischsprachigen Artikel „Challenges and Directions for Monitoring P2P File Sharing Networks – or – Why My Printer Received a DMCA Takedown Notice“ (UW-CSE-08-06-01). Die Autoren Michael Piatek, Tadayoshi Kohno und Arvind Krishnamurthy banden einen Netzwerkdrucker und einen WLAN-Router, denen eine eigene IP-Adresse zugeteilt worden war, in das populäre BitTorrent Filesharing-Netzwerk ein. Diese automatisch funktionierenden Geräte wurden dann fälschlicherweise als Raubkopierer identifiziert und erhielten eine sog. „takedown notice“ nach dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA), die US-amerikanische Form der Abmahnung zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Diese Resultate zeigen, dass die Ermittlung der IP-Adresse nicht zwingend einen Urheberrechtsverstoß belegt.

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