Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: Unternehmen haftet für unerlaubte Werbung, ohne Werbung betrieben zu habenveröffentlicht am 5. August 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.01.2009, Az. 38 O 116/05
§§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 2, 12 Abs. 2 UWG
Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall entschieden, dass ein Unternehmen für Werbematerial, welches von einem anderen Unternehmen als Postwurfsendung verschickt und an Haushalte von Verbrauchern verteilt wurde, haften kann, wenn die Empfänger mit dem Erhalt derartiger Werbung nicht einverstanden sind. In diesem besonderen Fall wurde ein Franchisegeber (Pizza-Kette) für den dreifachen Einwurf von Werbung in den Briefkasten eines Verbrauchers durch einen Franchisenehmer zur Unterlassung verpflichtet. (mehr …)