IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie US-amerikanische Kartellbehörde (Federal Trade Commission = FTC) lässt Bloggern und Twitterern frischen Wind um die Nase wehen – jedenfalls denjenigen, die sich dafür bezahlen lassen, Schleichwerbung für wen oder was auch immer zu machen. In Zukunft, nämlich ab dem 01.12.2009, müssen solche „Deals“ offen gelegt werden. Wird ein Blogger von einem Werbetreibenden in irgendeiner Form materiell dafür entschädigt, dass er dessen Produkte positiv darstellt, muss er dies in Zukunft angeben. In welcher Form diese Angabe zu erfolgen hat, hat die FTC bis dato allerdings nicht mitgeteilt. Strafen drohen allerdings in Höhen bis zu 11.000 US-Dollar. Zu beachten ist, dass diese neue Richtlinie auch über den reinen Bereich der Blogs hinausgeht und sich auch auf Kundenbewertungen erstrecken kann – so müsste auch offengelegt werden, wenn ein Autor sein eigenes Buch bei Amazon bewertet oder eine Kellnerin einen übertrieben positiven Review ihres Restaurants abgibt (JavaScript-Link: Nachricht bei adage.com). Entsprechende Regelungen für den europäischen oder deutschen Rechtsraum sind allerdings bisher noch nicht bekannt.

  • veröffentlicht am 2. Juni 2009

    Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Bundesbahn, hat es schwer. Gerade im Amt, wird er am 19.05.2009 von LobbyControl e.V. darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Bahn möglicherweise „Aktivitäten zur verdeckten Beeinflussung der Öffentlichkeit“ betrieben habe. Nachforschungen im eigenen Hause ergeben daraufhin, dass von Seiten der Deutschen Bahn im Jahr 2007 für sogenannte „no badge“-Aktivitäten ein Betrag von knapp 1,3 Millionen Euro ausgegeben worden sei. Zitat „Unter ’no badge‘-Aktivitäten versteht man u.a. blog-Beiträge, Leserbriefe, Meinungsäußerungen in Foren, Meinungsumfragen oder vorproduzierte Medienbeiträge, bei denen der Urheber bzw. Auftraggeber nicht erkennbar ist.“ Zu den beteiligten Agenturen äußerte sich auch der Spiegel in der zu Pfingsten erschienenen Printausgabe 22/2009 (JavaScript-Link: Presse1, Presse2). Grube distanzierte sich entschieden von diesen PR-Maßnahmen. „Diese Form der PR-Maßnahmen lehne ich entschieden ab. Solche Aktivitäten sind mit dem Grundsatz eines transparenten und redlichen Dialogs mit der Öffentlichkeit in keiner Weise vereinbar. Ich werde umgehend im Unternehmen die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen, um auch hier den zugesagten Neubeginn in der Unternehmenskultur zu dokumentieren.“ (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Was wir davon halten? Fraglos ein weiterer medialer Super-GAU für die Bahn und ein weiterer Glaubwürdigkeitsverlust, aber ehrlicherweise nicht Grube’s Bier. (Nein: Dies ist kein weiterer no-badger der DB! (c;)

  • veröffentlicht am 20. Februar 2009

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2008, Az. 31 C 2575/07-17
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das AG Frankfurt a.M. hatte darüber zu befinden, inwieweit der technische Administrator eines Internet-Blogs verantwortlich sein kann für ehrverletzende Äußerungen, die ein Blogger verfasst hat. Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass ein technischer Administrator nicht per se als Störer verantwortlich sei für die im Blog von anderen verfassten Beiträge. Eine Überwachungspflicht für beleidigende Einträge entsteht erst mit Kenntnis eines solchen Eintrags. Generelle Prüfungspflichten in dem Sinne, dass alle Einträge umgehend gesichtet werden müssten, bestehen nicht, auch nicht in einem politischen Blog, wie der Kläger behauptete. Somit entstand auch kein Unterlassungsanspruch gegen den Administrator; die Klage wurde abgewiesen. Anders hätte der Sachverhalt nach Auffassung des Gerichts entschieden werden können, hätte der Administrator den Beitrag redaktionell bearbeitet und ihn sich auf diese Weise zu eigen gemacht.

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