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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 18.08.2010, Az. 21 O 14144/10 – nicht rechtskräftig
    §§ 31; 94 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass die technische Weiterentwicklung der DVD, die Blu-ray-Disc, keine eigenständige, also neue Nutzungsart darstellt, dementsprechend vertraglich keine gesonderte Vereinbarung für die Veröffentlichung eines Films auf einem solchen Datenträger erforderlich ist. Die Antragsgegnerin dieses Verfahrens (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) verwies auf ihre Berechtigung laut einer Vereinbarung, die ihr zunächst das Verbreitungrsecht auf „Videokassetten und -platten“ gewährte und dann, kraft eines Bestätigungsschreibens auch die entsprechenden Rechte in Bezug auf DVDs (Zitat: „Wir sind uns einig, dass eine Vermarktung auf DVD die logische Fortsetzung und sinnvolle Ergänzung zur VHS-Kassette darstellt“). Es sei, so die Kammer, eine Tatsache, dass auch unter den Begriff DVD keineswegs nur ein einzelnes Format, sondern eine Vielzahl von optisch auslesbaren Speichermedien mit unterschiedlicher Informationsdichte fielen. (mehr …)

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