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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bochum, Beschluss vom 25.02.2010, Az. I-12 O 30/10
    § 357 Abs. 2 BGB

    Das LG Bochum hat einem Onlinehändler untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen mit privaten Endverbrauchern in der Widerrufsbelehrung gar keine Angaben zur evtl. bestehenden Wertersatzpflicht zu machen, wie auf der Auktionsplattform eBay bei dem Artikel … geschehen.

  • veröffentlicht am 26. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-12 O 163/09
    §§ 312 c BGB, 1 BGB-InfoV

    Das LG Bochum hat vor kurzem eine häufig diskutierte Frage auf händlerfreundliche Weise entschieden. Der verklagte Händler wollte seine Kunden dazu anhalten, die erworbene Ware im Falle der Rücksendung in der Originalverpackung zu verschicken. Dazu benutzte er im Anschluss an seine Widerrufsbelehrung folgende Klauseln: „Weitere Hinweise zum Widerruf: a) Um eine schnelle Retourenabwicklung gewährleisten zu können, bitten wir Sie den Retourenschein ausgefüllt mit dem Retourenpaket beizulegen und ggf. vorab an [Nr.] per Fax zu senden. b) Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Rücksendung ohne Originalverpackung Sie ggf. Wertersatz zu leisten haben. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung solange auf, bis Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.“ Nach Auffassung des Gerichts sei bei dieser Formulierung für den durchschnittlichen Verbraucher deutlich gemacht, dass eine Rücksendung auch ohne Originalverpackung möglich sei.

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  • veröffentlicht am 14. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Beschluss vom 03.08.2009, Az. I-12 0 147/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Bochum hat mit dieser einstweiligen Verfügung bestätigt, dass im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internetplattform wap.ebay.de und/oder mobile.ebay.de Waren nicht angeboten werden dürfen, wenn nicht rechtzeitig vor Vertragsschluss klar und verständlich auf die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung eines Widerrufsrechts, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, demgegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe hingewiesen wird.
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  • veröffentlicht am 31. Juli 2009

    LG Bochum, Beschluss vom 20.04.2009, Az. I-14 O 92/09
    §§ 3, 4, 8, 12 UWG

    Das LG Bochum hat auf elf Abmahnungsklassiker im eBay-Handel hingewiesen, die sich in der Internetgemeinde gleichwohl noch nicht herumgesprochen haben. Maßvoll nahmen die Richter für elf Wettbewerbsverstöße einen Streitwert von 20.000,00 EUR an. Das Doppelte hätte nach früherer Machart durchaus durchgehen können. Ob es nur ein Tippfehler war, erschließt sich uns nicht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 21.01.2009, Az. I-13 O 277/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Update: Die folgende Entscheidung des LG Bochum wurde vom OLG Hamm mit Urteil vom 16.06.2009 aufgehoben (Link: OLG Hamm). Die veränderte Rechtslage unterstreicht die Berechtigung unserer ursprünglichen und weiterhin aktuellen Warnung, welche wir bereits in Hinblick auf die Frankfurter und Berliner Rechtsprechung geäußert hatten. Der Vollständigkeit halber weisen wir auf einen Beschluss des LG Köln hin, nach dem die WAP-Ansicht ebenfalls zu einem Wettbewerbsverstoß durch unterlassene Angabe von Pflichtangaben führt (Link: LG Köln).

    Das LG Bochum hat hinsichtlich der Darstellung von eBay- Angeboten auf einem Handy im WAP-Modus eine zurückhaltende Rechtsansicht verkündet. Es seien keine wettbewerbsrechtlich relevanten Informationsdefizite erkennbar, wenn dem Artikel der Hinweis beigefügt sei, dass das Angebot mit allen Details unter www.ebay.de eingesehen werden könne. Zitat: „Nach Auffassung der Kammer ist im Hinblick darauf, dass die technischen Kapazitäten bei den über die Portale mobil.ebay.de und wap.ebay.de angesprochenen Handys und Smartphones begrenzter sind, nicht zu beanstanden, dass die Informationen nicht direkt auf dem Handy ausgegeben werden sondern auf jeder Seite darauf hingewiesen wird, dass es sich nur um den Auszug eines Angebotes handelt und das Angebot mit allen Details bei www.ebay.de eingesehen werden kann, verbunden mit der Aufforderung, sich über diese Seite vollständig zu informieren, bevor ein Gebot abgegeben oder ein Artikel gekauft wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 12.02.2009, Az. I-12 O 12/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 UWG, § 477 BGB

    Das LG Bochum hat eine eBay-Händler von Parfums u.a. untersagt, im Rahmen der Produktbeschreibung mit dem Hinweis zu werben „Garantie – Echtheitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren.“ Der Hinweis auf die Echtheit der Waren verstoße in der konkreten Verwendungsform gegen § 5 UWG unter dem Gesichtspunkt der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die Kammer verkenne nicht, dass es gerade bei Verkäufen über eBay häufig um gefälschte Markenware gehe. Dies ändere aber nichts daran, dass grundsätzlich jeder Verkäufer – wenn er nicht etwas anderes mitteilt – verpflichtet sei, Originalware zu liefern. Mit seiner auffällig herausgestellten Garantiezusage täusche der Verfügungsbeklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschaffe der Verfügungsbeklagte sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil. Zu einem anderen Ergebnis kommt man auch nicht dann, wenn man die Echtheitsbestätigung als echte Garantie auffassen wolle. Denn dann läge ein Verstoß gegen §§ 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 477 BGB vor, weil detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Garantie fehlten.
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  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 18.01.2007, Az. 16 O 570/06
    § 8 Abs. 4 UWG, § 826 BGB

    Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass bei einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nicht nur der – im entscheidenden Zeitpunkt der Vollstreckung meist – insolvente Wettbewerber auf Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden kann, sondern auch der abmahnende Rechtsanwalt. Im vorliegenden Fall sah das Landgericht eine gesamtschuldnerische Haftung des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten gemäß § 826 BGB als gegeben an, da die streitgegenständliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt sei. Der Rechtsmissbrauch, so die Berliner Richter, ergebe sich u.a. aus einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Abmahnungen und den damit zusammenhängenden Rechtsanwaltsgebühren, die der Abmahnerin dadurch entstanden seien. Insgesamt habe diese 160 Mitbewerber abgemahnt, jeweils mit einem Streitwert von 10.000,00 bzw. 20.000,00 Euro. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    LG Bochum, Urteil vom 07.04.2009, Az. I-12 O 20/09
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass bereits insgesamt fünf Abmahnungen für einen Fall von Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sprechen können, wenn der abmahnende Wettbewerber einen geringen Jahresumsatz (vorliegend weniger als 2.500,00 EUR) erwirtschaftet, welcher nur einen Bruchteil der Abmahnungskosten beträgt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2009

    LG Bochum, Urteil vom 12.02.2009, Az.  I-12 O 12/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 UWG, § 1 Abs. 2 PreisangV, §§ 477, 474, 477 BGB

    Das LG Bochum hat einem eBay-Händler von Parfümflaschen verboten, den Versand in das Ausland anzubieten, ohne vor Einleiten des Bestellvorgangs die Höhe der Versandkosten in das Ausland anzugeben und/oder alternativ „versicherten“ und „unversicherten“ Versand anzubieten, wobei für den versicherten Versand höhere Versandkosten angegeben werden und/oder im Rahmen der Produktbeschreibung den folgenden Hinweis anzubringen: „Garantie – Echtheitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren.“ Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 14.000,00 EUR festgesetzt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Beschluss vom 21.01.2009, Az. 14 O 8/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Bochum hatte sich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wieder einmal mit unwirksamen und wettbewerbswidrigen AGB im Onlinehandel gegegenüber Verbrauchern zu befassen. Zu einem Streitwert von 16.000,00 EUR (4.000,00 EUR je Klausel/Verstoß) wurde erläutert, dass folgende Punkte rechtlich weniger Gefallen finden: 1. Werbung mit einem versicherten Versand, ohne in diesem Zusammenhang darüber zu informieren, dass das Versandrisiko gemäß gesetzlicher Bestimmungen vom Unternehmer getragen wird, 2. Verwendung der Klausel „Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche“, 3. Verwendung der Klausel „Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen sowie der Gerichtsstand ist C“, 4. Keine Information darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

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