Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Update: Die Kreuzigung Jesu sollten Sie nicht mit Playmobil-Figuren abbilden.veröffentlicht am 14. April 2009
Wir hatten über das Projekt „klicky-bibel“ berichtet und die rechtliche Auseinandersetzung des Betreibers Markus Bomhard mit der Geobra Brandstätter GmbH & Co. KG. Dieser fühlt sich und sein Projekt nunmehr medial verunglimpft und falsch verstanden, weswegen wir der Fairness halber auf seinen offenen Brief hinweisen wollen, den er nun veröffentlicht hat (Brief). Dem Vernehmen nach soll Jesus zukünftig nicht mehr „gebended“, wohl aber mit Original-Playmobil-Zubehör „customized“ werden.
- Die Kreuzigung Jesu sollten Sie nicht mit Playmobil-Figuren abbilden.veröffentlicht am 9. April 2009
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, entspricht es nicht den Regeln der Kunst, Playmobil-Figuren zu erhitzen, um Ihnen schmerzfrei die Arme in einer Weise zu verdrehen, welche eine Kreuzigung ermöglicht. Das Projekt „Klicky-Bibel.de“ des evangelischen Pfarrers Markus Bomhard aus Hessen dürfte – ungewollt – Kindertränen hervorgerufen haben (Klicky).
Die Zeitung berichtet über die ungewöhnliche Maßnahme des Pfarrers: „Man müsse sie nur lange genug über die Flamme einer Kerze oder unter einen heißen Föhn halten, sagt er: ‚Dann wird das Kunststoffmaterial ganz leicht weich und lässt sich formen.‘ Anschließend lasse man das Figürchen noch kurz aushärten, ehe man es ans Kreuz nageln könne.“ Naja. Das fränkische Unternehmen Geobra Brandstätter war jedenfalls wenig erheitert und veranlasste die rechtsanwaltliche Abmahnung. Eine Firmensprecherin erklärte laut Süddeutscher Zeitung, dass das Unternehmen an der totalen Veränderung der Figuren Anstoß nehme und Unterlassung fordere.
Es werde das eigene Urheberrecht an den Figuren verletzt, wobei die Sprecherin auf die Darstellungen „Christus am Kreuz“ oder „Adam und Eva“ hinwies. „Adam“ hatte der Pfarrer ein männliches Geschlechtsteil und „Eva“ weibliche Brüste angeklebt …
Was wir davon halten? Das Ansinnen der Spielzeughersteller ist nachvollziehbar, wenngleich nicht konsequent. Harald Schmidt’s fernsehgerecht montierter Playmobil-Hitler wurde nicht sanktioniert, weil dies „etwas anderes“ gewesen sei (hier). Die Plamobil-Figuren haben einen schweren Stand: Werden Sie nicht gekreuzigt, versucht man sie nachzuahmen (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.1979, Az. I ZR 130/77 – „Play-family“).