Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Löschungsanspruch bzw. Korrekturanspruch gegen Creditreform wegen falscher Bonitätsdaten gerichtlich durchsetzbarveröffentlicht am 4. Juni 2012
OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 18 U 304/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art 2 Abs. 1 GG, § 35 Abs. 4 BDSG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Creditreform AG im Wege der einstweiligen Verfügung zur Löschung bzw. Korrektur unrichtiger Daten verpflichtet werden kann, wenn einer außergerichtlichen Aufforderung nicht Folge geleistet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - Datenschutzrecht: Verkaufte Easycash Kundendaten an Fremdunternehmen zum Zwecke der Bonitätsprüfung?veröffentlicht am 25. September 2010
Nach Informationen des Radiosenders NDR Info soll die Easycash GmbH, größter deutscher Payment-Provider in Deutschland, möglicherweise rechtswidrig Umsatzdaten von Millionen deutschen Kunden gespeichert haben. Zitat: „Eine über Jahre zusammengetragene, eindrucksvolle Sammlung, wie ein Werbetext belegt: „Die Datenbasis umfasst 21,7 Millionen Bankverbindungen/Monat, 50 Millionen bekannte Bankverbindungen (…).“ Dauerhaft gespeichert werden nicht nur Konto- und Kartennummern, sondern auch Betrag, Zeitpunkt und Ort jeder einzelnen Zahlung – so steht es in den Vertragsbedingungen von Easycash. Daraus gewinnt das Unternehmen sogenannte Verhaltensdaten, das sind nach eigener Aussage „Zahlenwerte, welche in Kombination mit weiteren Informationen die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Kundenverhaltens quantifizieren„. Ziel sei es gewesen, so der Radiosender, dem Händlern Informationen zur Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Kunden verkaufen zu können. Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz erklärte zu den Vorwürfen, dass die Sorglosigkeit im Umgang mit hoch sensiblen Daten einen neuen traurigen Höhepunkt erreicht habe. Fraglich ist, ob und welche Unternehmen von easycash mit den sensiblen Kundendaten versorgt wurden.
- BDSG: Zukünftig gelten strengere datenschutzrechtliche Anforderungen an die Bonitätsprüfung von Kundenveröffentlicht am 22. Oktober 2008
Nach dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Entwurf) ist eine Überarbeitung des geltenden Datenschutzrechtes geplant. Zu der Notwendigkeit, die gesetzliche Grundlage zu verändern, führt die Regierung einleitend aus: „Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner derzeitigen Fassung trägt der gestiegenen und weiter steigenden Bedeutung von Auskunfteien in einer immer anonymer werdenden Geschäftswelt und ihrer Nutzung durch immer weitere Branchen nicht mehr ausreichend Rechnung. Problematisch ist insbesondere, dass aufgrund bestehender intransparenter Verfahrensweisen der Auskunfteien Betroffene häufig die sie betreffenden Entscheidungen ihrer (potentiellen) Geschäftspartner, der Auskunfteikunden, nicht oder nur schwer nachvollziehen können. Dies gilt insbesondere beim Einsatz sog. Scoringverfahren (mathematisch-statistische Verfahren zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, mit der eine bestimmte Person ein bestimmtes Verhalten zeigen wird), die vor allem zur Bewertung der Kreditwürdigkeit (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) der Betroffenen verwendet werden. Zudem ist hinsichtlich bestimmter Datenverarbeitungen durch Auskunfteien in der Praxis eine gewisse Rechtsunsicherheit zu erkennen. Aufgrund der mitunter sehr weiten Auslegungs- und Bewertungsspielräume der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen wird die Zulässigkeit bestimmter Datenverarbeitungen, mitunter auch von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder, unterschiedlich beurteilt. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Transparenz der Verfahren zu verbessern und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit und damit bessere Planungsmöglichkeiten für die Unternehmen zu schaffen.“ (mehr …)