Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bonitätsbeurteilungen der Creditreform sind zulässige Meinungsäußerungen, aber …veröffentlicht am 23. Juli 2015
BGH, Urteil vom 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10
§ 823 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass sog. Bonitätsaussagen der Creditreform (hier: „Bonitätsindex 500“) zulässige Meinungsäußerungen sind. Gleichwohl ist stets eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, inwieweit eine Auskunft bzw. Erklärung der Creditreform nicht doch eine Tatsachenbehauptung ist. Unter anderem ist eine Wiedergabe falscher Tatsachen nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)