Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Hotelbuchungsportal darf Hotels nicht den Kauf eines besseren Rankings anbietenveröffentlicht am 4. September 2011
LG Berlin, Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 – nicht rechtskräftig –
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das LG Berlin hat den Betreibern des Hotelbuchungsportals www.booking.com verboten, in der Bundesrepublik Deutschland Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ auf dem Buchungsportal in auf- bzw. absteigender Abfolge zu platzieren, soweit die bewerteten Hotels ihr jeweiliges Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal beeinflussen können. Das Anbieten dieser Manipulationsmöglichkeit allein wurde für wettbewerbswidrig erachtet.