Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins für den Vertrieb von Büchernveröffentlicht am 8. Januar 2009
Wenig bekannt dürften die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins für den Vertrieb von Büchern sein. Formell sind die Gerichte an die Regeln des Börsenvereins selbstverständlich nicht gebunden. Nach Auffassung des Börsenvereins handelt es sich jedoch um Regeln, die von den Gerichten zur Konkretisierung der Generalklausel des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (§ 3 UWG) herangezogen werden können (Wettbewerbsregeln). Die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins wurden im Januar 1986 im Bundesanzeiger veröffentlicht und nach Ausbleiben rechtlicher Einwendungen auf Antrag vom Bundeskartellamt im Mai 1986 anerkannt.
- Börsenverein: eBooks sollen nun doch der Preisbindung unterliegenveröffentlicht am 1. Oktober 2008
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat eine Stellungnahme zum Vertrieb preisgebundener eBooks verfasst, die auf dessen Website abgerufen werden kann (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Börsenverein). Nachdem der Börsenverein noch vor einigen Jahren selbst zu der Wertung gelangt war, dass eBooks preisbindungsrechtlich gleich zu behandeln seien wie Hörbücher, d.h. wie diese nicht preiszubinden seien, hat sich diese Auffassung angesichts steigender Umsätze mit eBooks verändert. Diese Beurteilung könne – insbesondere angesichts der inzwischen deutlicher gewordenen Marktverhältnisse – nicht mehr aufrecht erhalten werden. Ausschlag gebend waren wohl weniger die – unveränderten – rechtstatsächlichen Grundlagen der Bewertung, als vielmehr die Profitabilität des eBooks. Wenig erstaunlich wird daher das eBook nunmehr als preisgebundenes Buch angesehen. Interessanter ist schon die gelieferte Begründung: