Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Düsseldorf: Vorsicht bei der Verwendung fremder Marken in der eBay-Artikelüberschrift / Zum Zusatz „ähnlich“veröffentlicht am 17. Juni 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010, Az. I-20 U 126/10
§§ 3, 4 Nr. 10 UWG; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein eBay-Händler, der Staubsaugerbeutel anbietet, zur Referenzierung nicht Versionstypen eines bekannten Staubsaugerbeutelherstellers verwenden darf. Hieran ändere sich auch dann nichts, wenn der Händler den Angebotsüberschriften den Hinweis „ähnl.“ voranstelle. Die entsprechende Verfahrensweise des Händlers wurde vom Senat als Ausnutzung der Wertschätzung der fremden Marke ohne rechtfertigenden Grund gewertet. Der eBay-Händler sei auf Angabe der Versionstypen des Staubsaugerbeutelherstellers zur Beschreibung seiner Produkte nicht angewiesen, etwa um dem Verbraucher bei der Entscheidungsfindung zu helfen, ob der betreffende Staubsaugerbeutel zu seinem Staubsauger passe. Zur Zweckbestimmung genüge vielmehr die Angabe des Staubsaugertyps. Zum Volltext der Entscheidung:
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