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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. März 2012

    LG Köln, Urteil vom 01.02.2012, Az. 28 O 764/11
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine mehrere Jahre zurückliegende Beziehung mit einer Schauspielerin es nicht rechtfertigt, dass der Partner bild- und namentlich im Rahmen eines Artikels mit der Überschrift „Liebes-Aus nach Schlaganfall“ in die Öffentlichkeit gezogen und dabei gleichsam an den Pranger gestellt wird. Im vorliegenden Fall war die Schauspielerin mit dem Verfügungskläger zuletzt 2007 beim Deutschen Fernsehpreis öffentlich aufgetreten, hatte sich dann auf Grund eines Schlaganfalls weitestgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und sich dieser erst wieder 2010 mit einem Buch über ihre Krankheitsgeschichte zurückgemeldet, was ein Verlag zum Anlass nahm, über ihre alte Beziehung zu berichten. Die Kammer erachtete die Beziehung und ihr Ende als „abgeschlossenen Sachverhalt“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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