Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Kleve: Zur fristlosen Kündigung eines Sportmanagement- und Vermarktungsvertrages durch einen Boxerveröffentlicht am 5. September 2010
LG Kleve, Urteil vom 16.03.2010, Az. 3 O 15/10
§ 627 BGB
Das LG Kleve hat entschieden, dass ein Boxer seinen Sportmanagement- und Vermarktungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen kann, wenn das Vertrauensverhältnis zum Vermarkter beschädigt ist. Im vorliegenden Fall hatte der Vermarkter dem Manager des Boxers Hausverbot erteilt. Das Gericht sah den Schwerpunkt in dem konkret zu behandelnden Vertrag in der Vermittlung von Boxkämpfen und deren Vermarktung, nicht in deren Veranstaltung. Eine Klausel, wonach der Vertrag sich automatisch um 3 Jahre verlängere, sei angesichts der Tatsache, dass die Karriere des Boxers erfahrungsgemäß kurz sei, unwirksam, da diese den Boxer unangemessen benachteilige. Zum Volltext der Entscheidung:
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