Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Berlin: Auskunftei, wie die SCHUFA, muss auch über die Grundlagen für die Erstellung einer sog. „Scoreberechnung“ Auskunft erteilenveröffentlicht am 9. Juli 2012
LG Berlin, Urteil vom 01.11.2011, Az. 6 O 479/10
§ 34 Abs. 4 BDSGDas LG Berlin hat entschieden, dass eine Auskunftei einem Betroffenen bei einer Anfrage zu den zu seiner Person gespeicherten Daten auch die Wahrscheinlichkeitswerte mitteilen muss, welche für die sog. „Scoreberechnung“ seiner Bonität relevant sind und wie diese zustande kommen. Die Auskunftei könne sich insoweit nicht auf ein Geschäftsgeheimnis berufen, da diese in § 34 Abs. 4 BDSG nicht berücksichtigt seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)