IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2009, Az. 6 W 128/09
    § 8 UWG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass folgende tatsächliche Vermutung für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs gilt: Die Antragstellerin habe einen von der Antragsgegnerin weit entfernten Gerichtsort gewählt. Dies ließe nur den Schluss zu, dass sie vor dem ihr nächstgelegenen Gericht Dresden nicht als Vielabmahnerin auffallen und/oder die Rechtsverteidigung für die Antragsgegnerin kostenspieliger machen wolle. Darüber hinaus drohe der Antragstellerin kein nennenswerter Schaden aus dem Verhalten der Antragsgegnerin. Diese wurde wegen fehlender Informationen im Impressum abgemahnt. Dass die Antragsgegnerin dadurch auf Kosten der Antragstellerin zusätzliche Kunden gewinne, scheine aber ausgeschlossen. Deshalb spreche die tatsächliche Vermutung für die alleinige Absicht der Generierung von Rechtsverfolgungskosten durch die Antragstellerin. Auch andere Gerichte haben die Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes bereits als rechtsmissbräuchlich eingestuft (Links: LG Hamburg, KG Berlin).

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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2009

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2009, Az. 1 S 93.08
    § 4 GlüStV

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Verbot von Geräten, die den Abschluss von Sportwetten über das Internet mit einem lizenzierten Anbieter in Malta ermöglichen, rechtmäßig ist. Die Antragsteller erwarben für ihre Spielhalle drei dieser Wettterminals und verwalteten treuhänderisch die Wetteinnahmen. Die zuständige Behörde forderte die sofortige Entfernung der Wettautomaten sowie der Werbung für das Wettangebot. Das OVG bestätigte diese Entscheidung. Der Glücksspielstaatsvertrag und insbesondere die Ausgestaltung des Sportwettenmonopols, die die Bekämpfung der Wettsucht zum Ziel hätten, seien verfassungsgemäß. Der Einwand der Antragsteller, dass andere, ebenso gefährdende Spielbereiche wie das Automaten- oder Casinospiel nicht neu geregelt oder Vertriebswege für Lotto nicht reduziert worden seien, greife nicht durch. Dass die Neuregelung und die Umsetzung derselben noch Defizite im Vollzug aufweise, bedeute nicht, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages selbst unwirksam seien. Ein Defizit der Regelungen selbst ließe sich nicht erkennen.

  • veröffentlicht am 28. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 22.09.2009, Az. 6 W 93/09 u.a.
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Brandenburg hat kürzlich in o.g. Urteil und weiteren Beschlüssen zur Rechtsmissbräuchlichkeit von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bzw. einstweiligen Verfügungen entschieden (weitere Beschlüsse vom 18.09.2009, Az. 6 W 128/09 und 6 W 141/09; Beschluss vom 29.06.2009, Az. 6 W 100/09). Bei Zugrundelegung folgender Kriterien liege nach Auffassung des Gerichts ein Rechtsmissbrauch nahe: Die Wahl eines vom Sitz des Konkurrenten weit entfernten Gerichtsstandes ohne vernünftigen Grund, unverhältnismäßige Rechtsanwaltskosten im Vergleich zum Umsatz des Abmahners, geringe Tätigkeit am Markt seitens des Abmahners. Diese Vorgehensweisen dienten nach Auffassung des Gerichts lediglich dazu, auf Seiten des Abgemahnten besonders hohe Abmahn- und Anwaltskosten zu generieren. Die Abwehr von Wettbewerbsstörungen, zu der eine Abmahnung eigentlich dienen solle, trete dabei in den Hintergrund. Der Abmahner sei verpflichtet, seine eigene, nicht unerhebliche Tätigkeit am Markt zu belegen. Dazu sei der Hinweis auf eine Internetpräsenz nicht ausreichend. Weitere Urteile zum Thema Rechtsmissbrauch finden Sie hier: KG Berlin, LG Braunschweig, LG Paderborn, OLG Hamm.

  • veröffentlicht am 18. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Brandenburg, Urteil vom 18.08.2009, Az. 6 U 103/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV

    Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass sich Werbung für öffentliches Glücksspiel zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Glücksspielmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel zu beschränken hat. Insbesondere dürfe die Werbung nicht im Widerspruch zu den Zielen des § 1 GlüStV stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern. Dadurch solle das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindert und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung geschaffen werden, ferner das Glücksspielangebot begrenzt und der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. August 2009

    OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2009, Az. 6 U 37/08
    §§ 15 ff., 72 Abs. 1, Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass der Schadensersatz, der durch die Verletzung fremder Urheberrechte an Fotografienzu zahlen ist, zwar grundsätzlich nach den sogenannten MFM-Richtlinien (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zu berechnen ist, diese jedoch keinesfalls schematisch Anwendung finden. Außerdem hat er die Bildverwertung in einer sog. eBay-Multiauktion, bei der ein Bild über einen längeren Zeitraum zum Vertrieb mehrerer Produkte eines Typs verwendet wird, als einmaligen Verstoß aufgefasst. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2009, Az. 7 U 116/08
    § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB
    , §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 UKlaG

    Ein Verbraucherverein hatte einen Mobilfunk-Service-Provider gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Streitgegenständlich war die Formulierung: „Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn … mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie selbst diese veranlasst haben (z.B. durch Nutzung der Mobilfunkleistung)„. Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Abweisung der Klage zu Recht erfolgte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juni 2009

    OLG Brandenburg, Urteil vom 30.04.2009, Az. 12 U 196/08
    §§ 282 Abs. 1, 296 Abs. 2 ZPO; 437, 441, 280 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Person, die ein Telefonat mitgehört hat, den Inhalt des Gehörten als Zeuge vor Gericht wiedergeben darf. Diese Auffassung des Gerichts beschränkt sich allerdings auf die Situation, dass der spätere Zeuge dem Telefongespräch in der Form zugehört hat, dass er als Unbeteiligter in der Nähe eines Gesprächspartners des Telefonats stand und dessen Worte hören konnte, nicht aber die der anderen Partei. In dieser Konstellation käme es nach Auffassung des Gerichts nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des nicht anwesenden Telefonpartners. Die Richter führten dazu aus:
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  • veröffentlicht am 26. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08
    §§ 97 UrhG, 287 ZPO

    Das OLG Brandenburg hatte den Fall eines privaten Internet-Verkäufers zu entscheiden, der für den Verkauf eines gebrauchten GPS-Empfängers im Wert von 72,00 EUR über eine Internethandelsplattform ein Foto von der Hersteller-Seite des GPS-Empfängers kopiert und verwendet hatte. Der Urheber dieses Bildes nahm ihn auf Unterlassung und Lizenzgebühren in Anspruch. Bezüglich der Unterlassung gab das Oberlandesgericht dem Urheber Recht, setzte aber die verlangten Lizenzgebühren von 184,00 EUR auf 40,00 EUR herunter. Als Grundlage der Lizenzgebührberechnungen werden häufig die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) herangezogen (Link: MFM). Das Gericht macht jedoch deutlich, dass gerade im nicht-gewerblichen Bereich, wenn die Nutzung deutlich unter der Tarifgrenze des an sich anzuwendenden Mindesttarifs liegt, die Umstände des Einzelfalls verstärkt zu berücksichtigen sind. Da Honorarempfehlungen für private Nutzer fehlen würden, sei eine Berechnung per Lizenzanalogie zu tätigen. Der von Kläger verlangte Betrag stützte sich auf die Gebühren, die bei Lizenzerteilung an einen gewerblichen Händler angemessen wären. Dieser hätte die Bilder für längere Zeit, z.B. mehrere Monate, zur Verkaufsförderung im Internet verwendet. Da der Beklagte das Bild lediglich für den Verkauf eines Geräts über wenige Tage nutzte, war der Betrag entsprechend herabzusetzen. (JavaScript-Link: Pressemitteilung vom 05.02.2009).

  • veröffentlicht am 4. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2009, Az. 12 W 1/09
    §§ 935, 938 Abs. 1 940 ZPO, §§ 858 ff. BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die unverzügliche Sperrung eines eBay-Mitglieds, hier eines Online-Händlers, durch eBay erfolgen kann, wenn dies nachvollziehbar zur Aufrechterhaltung der Seriosität und Verlässlichkeit des Handelsgeschehens geschieht. Im vorliegenden Fall hatte eBay den Antragsteller gesperrt, weil er sein Konto dazu missbrauchte, Ware für ein gesperrtes Mitglied anzubieten. § 4 Nr. 3 der eBay-AGB untersagt es Mitgliedern, die auf Grund von Verstößen gegen die eBay-Grundsätze ausgeschlossen sind, sich unter einem neuen Mitgliedsnamen erneut anzumelden oder die eBay-Website mit anderen Mitgliedskonten zu nutzen. Die Antragsteller hatten die Vorwürfe bestritten und geltend gemacht, dass der Antragsteller zu 2. mit dem Handel bei eBay seinen Lebensunterhalt bestreite und sein monatlicher Umsatz sich auf 10.000,00 EUR bis 15.000,00 EUR belaufe, so dass die unberechtigte Sperrung des Mitgliedskontos in besonderem Maße eine Existenzgefährdung darstelle. Die Brandenburger Richter führten aus: „Manipulationen am Handelsplatz drohen die Funktionsfähigkeit des gesamten Marktplatzes infolge des Vertrauensverlustes der übrigen Marktteilnehmer zu beeinträchtigen, so dass der Marktplatzbetreiber ein fundamentales und berechtigtes Interesse daran hat, derartige Manipulationen des Marktgeschehens zu unterbinden. Eine entsprechende Sperrbefugnis ist daher grundsätzlich ohne weiteres angemessen i.S.v. § 307 Abs. 2 BGB. Voraussetzung für einen Anspruch auf Aufhebung der Sperrung und Freischaltung der Mitgliedskonten besteht daher nur, wenn seitens der Antragsteller glaubhaft gemacht wird, dass die Antragsgegnerin zu einer solchen Sperrung nicht berechtigt gewesen ist. Eine derartige hinreichende Glaubhaftmachung ist jedoch nicht erfolgt.“ Die Entscheidung hebt sich von dem Beschluss des OLG Brandenburg vom 12.11.2008, Az. 6 W 138/08 ab (? klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Brandenburg); hier war die sofortige Sperrung unberechtigt, da die Verwendung eines Mitgliedsnamens unter Verstoß gegen die eBay-Grundsätze keine sofortige Sperrung zuließ. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 05.11.2008, Az. 7 U 29/08
    §§ 286 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr 1 BGB, §§ 45h Abs. 1, 45i Abs. 1 TKG, §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG,
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler seine Kunden, auch Verbraucher, per Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichten kann, Online-Rechnungen statt Papierrechnungen zu akzeptieren. Nach dem Vorbringen beider Parteien sei die beanstandete Klausel so zu verstehen, dass die Beklagte beim Online-Tarif dem Kunden eine Rechnung ausstelle, aber nicht übermittele, und zwar weder als Brief noch als E-Mail; vielmehr müsse der Kunde selbst tätig werden, indem er das Internet-Portal der Beklagten aufruft: dort könne er die – ihm erteilte – Rechnung einsehen oder auch als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Auf Wunsch informiere ihn die Beklagte, dass eine neue Rechnung vorliegt; diese Information erfolgt durch SMS oder E-Mail. Eine solche Klausel der Beklagten, die dem Kunden eine Rechnung nur in der zuvor beschriebenen Weise ermögliche, führe zu keiner unangemessenen Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB.

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