Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zum Vertretungsverbot gegen den Rechtsanwalt, der Beihilfe zum Betrug leistet / Keine Ausnahme bei werthaltigem Mandatveröffentlicht am 21. August 2013
BGH, Beschluss vom 16.07.2013, Az. AnwSt (R) 4/13
§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAODer BGH hat entschieden, dass einem Rechtsanwalt auch dann ein Vertretungsverbot (nach Beihilfe zum Betrug) auferlegt werden kann, wenn ihm damit die Bearbeitung eines besonders „werthaltigen Mandats“ verwehrt bleibt. Eine Existenzgefährdung sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO kann ein Anwaltsgerichtshof gegen einen Rechtsanwalt bei bestimmten standesrechtlichen Verstößen das Verbot aussprechen, auf ausgewählten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BRAO: Rechtsanwaltskammer kann neuerdings einen Verstoß gegen DL-InfoV durch einen Rechtsanwalt als Ordnungswidrigkeit ahndenveröffentlicht am 11. Februar 2011
Mit der am 28.12.2010 in Kraft getretenen Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist jede zuständige Rechtsanwaltskammer nunmehr befugt, Verstöße gegen die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung von Rechtsanwälten kostenpflichtig – nämlich als Ordnungswidrigkeit – zu ahnden. Die „Erlöse“ fließen der jeweiligen Kammer zu. § 73 b BRAO wurde wie folgt geändert: (mehr …)
- AnwG Berlin: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Umgehung des Gegenanwalts standeswidrig istveröffentlicht am 26. Februar 2010
AnwG Berlin, Beschluss vom 13.08.2009, Az. 2 AnwG 13/08
§§ 12, 74a BRAODas Anwaltsgericht Berlin hat festgestellt, dass die Rüge einer Rechtsanwaltskammer eines Rechtsanwaltskollegen wegen Umgehung des gegnerischen Anwalts nicht zu beanstanden ist, wenn dies ohne Gefahr im Verzug erfolgt oder der gegnerische Anwalt in eine solche direkte Kontaktaufnahme eingewilligt hat. Zur Begründung hatte der gerügte Rechtsanwalt angeführt, dass ein Verstoß gegen § 12 BORA bereits deshalb nicht gegeben sei, da der Beschwerdeführer selbst Rechtsanwalt sei. Zudem habe zum Zeitpunkt seines Schreibens Gefahr in Verzuge vorgelegen. Schließlich habe sich die Vollmacht des umgangenen Rechtsanwalts auf eine andere Angelegenheit bezogen; eine schriftliche Vollmacht sei nicht vorgelegt worden. Das Anwaltsgericht ließ die Argumentation des gerügten Anwalts nicht gelten. (mehr …)
- BRAO: Zukünftig kann jeder Rechtsanwalt / jede Rechtsanwältin drei Fachanwaltsbezeichnungen führenveröffentlicht am 25. April 2009
Nach Mitteilung des Deutschen Anwaltsvereins hat der Bundestag eine weitere Reform der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) beschlossen, wonach es einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin zukünftig erlaubt ist, insgesamt drei statt wie bisher nur zwei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Das Gesetz wird zum 01.09.2009 in Kraft treten.