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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2010

    BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 197/08
    § 667 BGB

    Der BGH hat zu den Voraussetzungen ausgeführt, unter denen ein Unternehmen, welches für einen Auftraggeber eine Website herzustellen hat und hierbei für diesen eine bestimmte Domain registriert, zur Herausgabe des Domainnamens verpflichtet ist. Geklagt hatte eine Bürgerinitiative, welche sich die Domain „braunkohle-nein.de“ vom Inhaber eines Computergeschäfts hatte schützen lassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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