IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. September 2012

    AG Bremen, Urteil vom 30.08.2012, Az. 9 C 173/12

    Das AG Bremen hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Telekommunikationsvertrages zulässig ist, wenn eine vereinbarte Mitnahme der Rufnummer (Portierung) seitens des Unternehmens nicht durchgeführt werden kann. Bis dahin angefallene Verbindungsentgelte müssten jedoch seitens des Kunden noch entrichtet werden, da diese Leistungen ihm zu Gute gekommen seien. Insoweit bestehe kein Zurückbehaltungsrecht.

  • veröffentlicht am 4. Juli 2012

    OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 21.06.2012, Az. 3 U 1/12
    § 280 Abs. 1 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 325 BGB, § 433 Abs. 2 BGB

    Das OLG Bremen hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Kontos nicht für Kaufangebote haftet, die ein Dritter über sein Mitglieds-Konto abgibt. Allein die Tatsache, dass ihm das eBay-Konto gehöre, reiche noch nicht als Anscheinsbeweis dafür aus, dass der Inhaber auch tatsächlich die relevanten Erklärungen abgegeben habe. Ein Passwort könne leicht „geknackt“ werden. Der Inhaber des Kontos hatte einen Kaufvertrag über eine über 30.000 EUR teure Harley-Davidson bestritten und erklärt, sein Konto sei „gehackt“ worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Januar 2012

    LG Bremen, Beschluss, Az. 4 T 282/11
    § 88 Abs. 1 ZPO

    Das LG Bremen wertet neuerdings die Vollmachtsrüge gemäß § 88 Abs. 1 ZPO als Rechtsmittel und legt der rügenden Partei die Kosten auf, wenn der gegnerische Rechtsanwalt – gut vorbereitet – fristgerecht eine Originalvollmacht vorlegt. Hintergrund: Die Vollmachtsrüge ist eher ein prozessuales Stilmittel aus der Kategorie „Bäh, wat habt ihr für ’ne fiese Charakter!“ (vgl. „Die Feuerzangenbowle“). Die Rüge wird gelegentlich im Rahmen der mündlichen Verhandlung erhoben, welche nach dem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung stattfindet oder – seltener – dem Erlass einer einstweiligen Verfügung vorausgeht. In derartigen Fällen kann die Vollmacht nämlich nicht nachgereicht werden, da eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unstatthaft ist (§ 294 Abs. 2 ZPO). Reisen die Originalvollmacht und der Prozessbevollmächtigte also nicht gemeinsam zum Termin, und kann der Mandant seinem Anwalt die Vollmacht zur Prozessvertretung nicht noch in der Gerichtsverhandlung selbst  erteilen, so wird die einstweilige Verfügung allein deswegen aufgehoben. Das LG Bremen toleriert solche taktischen Manöver der Anwälte offensichtlich nicht und hat mit o.g. Entscheidungen ein entsprechendes Zeichen gesetzt. Der Beschluss der Kammer wurde vom Oberlandesgericht Bremen bestätigt. Das Landgericht habe als Beschwerdegericht entschieden (OLG Bremen, Beschluss vom 12.1.2012, Az. 1 W 81/11).

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2011

    AG Bremen, Urteil vom 20.10.2011, Az. 9 C 0430/11
    § 134 BGB, § 206 Abs. 1 StGB, § 88 TKG

    Das AG Bremen hat entschieden, dass die Abtretung von  Zahlungsforderungen aus Telefondienstleistungen an ein Inkassounternehmen nichtig ist, wenn das Inkassounternehmen ungeschwärzte Einzelverbindungsnachweise erhält. Im vorliegenden Fall habe der Betreiber mit der Abtretung an die Klägerin, ein Inkassounternehmen, gegen § 88 Abs. 3 S. 2 TKG verstoßen, denn sie habe ihre dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Kenntnisse über das Telekommunikationsverhältnis mit dem Anschlussinhaber für einen anderen Zweck als die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme verwendet. Das Amtsgericht setzte sich ausführlich mit den hier nicht zur Anwendung kommenden telekommunikationsrechtlichen Erlaubnistatbeständen für die Übermittlung der Daten an Dritte auseinander. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 19. April 2011

    AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 23.08.2010, Az. 42 C 43/10
    §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

    Das AG Bremen-Blumenthal hat entschieden, dass Mitarbeitern und Rundfunkgebührenbeauftragten einer Rundfunkanstalt (von einem Gewerbetreibenden) ein Hausverbot erteilt werden kann. Das Gericht vermochte eine Gefährdung des Fortbestands des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution nicht zu erkennen. Dies war von der Beklagten eingewandt worden, wenn in Folge der Schaffung eines Präzedenzfalls jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten leerlaufen lassen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. Februar 2011

    OLG Bremen, Urteil vom 14.01.2011, Az. 2 U 115/10
    § 56 Abs. 1 RStV; §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

    Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Webseiten einer Rechtsanwaltskanzlei als „Telemedium“ gemäß § 56 Abs. 1 RStV aufzufassen sind und  journalistisch-redaktionell gestaltet ist, wenn regelmäßig über juristische Neuigkeiten berichtet und kanzleieigene Pressemitteilungen öffentlich zugänglich gemacht werden. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bremen, Urteil vom 27.05.2010, Az. 12 O 500/09
    §§ 3, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das LG Bremen hat entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters als „Erster“ keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung ist, wenn diese Werbung sich auf einen konkret dargestellen Preisvergleich bezieht, der diesem Slogan zuzuordnen ist. Die Beklagte hatte in ihrer Werbung als „Erster“ einen Preisvergleich gegenüber 5 namentlich aufgeführten Konkurrenten durchgeführt, wo ihr Angebot am günstigsten abschnitt. Das Gericht stellte auf das allgemeine Verständnis der Verbraucher ab. In einer mit „Erster“ betitelten Werbeanzeige, die zunächst einmal vieldeutig sei, erwarte der Verbraucher Aufklärung vom nachfolgenden Werbetext. Vorliegend sei deutlich geworden, dass sich „Erster“ nur auf den nachfolgenden Preisvergleich beziehen könne. Dieser sei zutreffend dargestellt gewesen. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei CMS Hasche Sigle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. September 2010

    OLG Bremen, Urteil vom 27.08.2010, Az. 2 U 62/10
    §§
    3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 UWG

    Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Werbung „Meine Nr. 1!“ und „STARK in Kunden-Zufriedenheit“ kein unzulässige Behauptung einer Alleinstellung beinhaltet. Streitgegenständlich war folgender Fall: Die Beklagte hatte in einer Zeitung eine Anzeige geschaltet, bei der im Blickfang eine lächelnde junge Frau ihre Augen auf einen Werbetext richtete, der – ebenfalls vom Blickfang umfasst – lautete: „Meine Nr. 1!“ und „STARK in Kunden-Zufriedenheit„. Der letztgenannte Text war mit einem Anmerkungsstern versehen, welcher auf den folgenden Fußnotentext verwies: „Unser bislang bestes Ergebnis in der von … beauftragten Befragung durch das Institut „Produkt + Markt“ im Sommer 2009. Die dort befragten Kunden der …-Gruppe (insgesamt 2506 Kunden) gaben der …-Gruppe (…) zum Thema „Gesamtzufriedenheit“ die Note 1,93 (Vergleich 2008: 2,05). (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Bremen, Beschluss vom 18.05.2009, Az. 2 U 42/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 308 Nr. 1 BGB

    Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Angabe einer Lieferzeit von „ca. 1 Woche nach Zahlungseingang“ zulässig ist. Es liege keine Irreführung des Verbrauchers vor. Des Weiteren habe der Verwender der Klausel auch ein berechtigtes Interesse daran, eine nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 BGB verzugsbegründende Angabe des Leistungszeitpunktes zu vermeiden. Durch Verwendung des Angabe „ca.“ könne dieses erreicht werden. Das OLG Bremen geht in diesem Hinweisbeschluss damit auch auf das Interesse des Verkäufers ein, was in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten erfahrungsgemäß nicht häufig der Fall ist. Andererseits hat das OLG Bremen den Hinweis „Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1-2 Werktage“ als ungenau und wettbewerbswidrig eingestuft.

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  • veröffentlicht am 26. April 2010

    OLG Bremen, Urteil vom 09.04.2010, Az. 2 U 7/10
    §§ 3 Abs. 2, 3; 4 Nr. 10; 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Bremen befasst sich mit einem beachtlichen rechtlichen Schlagabtausch zweier Energieversorger. Zunächst hatten die Stadtwerke Bremen einem privatwirtschaftlichen Gasversorger per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, als „swb“ am Markt aufzutreten, da Verbraucher annehmen könnten, bei dem privatwirtschaftlichen Gasversorger handele es sich um die Stadtwerke Bremen (Urteil). Daraufhin hatte der angegangene privatwirtschaftliche Gasversorger zurückgeschlagen und den Stadtwerken Bremen verbieten lassen, als „swb“ am Markt aufzutreten, da diese mit dem Firmenbestandteil „swb“ ihren Kunden suggeriere, dass es sich bei ihr weiterhin um ein kommunal betriebenes bzw. kommunal geführtes Unternehmen handele. Die angesprochenen Verkehrskreise verstünden auch heute noch „swb“ als Abkürzung für „Stadtwerke Bremen“. Hierin liege auf Grund der konkreten Gesellschaftsstruktur eine Irreführung. Dem ist das OLG Bremen allerdings nicht gefolgt. Dessen Argumentation ist interessant: (mehr …)

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