Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: This Bud’s not for you! – Anheuser-Bush bleibt die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke „Budweiser“ verwehrtveröffentlicht am 24. August 2010
EuGH, Urteil vom 29.07.2010, Az. C-214/09 P
Art. 42 Abs. 3 EU-VO 40/94Der EuGH hat entschieden, dass die amerikanische Brauerei Anheuser-Bush Inc. den Begriff „Budweiser“ nicht als Gemeinschaftsmarke schützen lassen kann, da der (widersprechenden) tschechischen Brauerei Bud?jovický Budvar, národní podnik, die diesbezüglich älteren Markenrechte zustehen. Die tschechische Brauerei hatte die Wortmarke „Budweiser“ zuvor international schützen lassen. Die amerikanischen Wettbewerber wollten mit einem verfahrensrechtlichen Winkelzug die Tschechen aus dem Streit um die Marke drängen. Letztere hatten die Beweise für eine Verlängerung ihrer Marke verspätet eingereicht, was der EuGH jedoch für unbedenklich hielt. Zur Wiedergabe der entscheidungswesentlichen Argumente und dem Volltext der Entscheidung: (mehr …)