Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zu der Frage, wann eine Irreführung durch eine Meinungsumfrage belegt istveröffentlicht am 21. April 2010
BGH, Beschluss vom 11.02.2010, Az. I ZR 154/08
§§ 3, 5 UWGDer BGH hat sich dazu geäußert, wann eine Irreführung durch Meinungsumfragen belegt ist und deutlich gemacht, dass die Fragestellung bei Meinungsumfragen über deren prozessualen Wert entscheiden kann, selbst wenn es sich nur um ein abweichendes Wort handelt. Streitgegenständlich war die Nutzung der Bezeichnung „Bundesdruckerei“ für eine Druckerei, bei der zu Streitbeginn die Bundesrepublik Deutschland zumindest nicht mehrheitlicher Anteilseigner war. (mehr …)