Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BRAO: Zukünftig kann jeder Rechtsanwalt / jede Rechtsanwältin drei Fachanwaltsbezeichnungen führenveröffentlicht am 25. April 2009
Nach Mitteilung des Deutschen Anwaltsvereins hat der Bundestag eine weitere Reform der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) beschlossen, wonach es einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin zukünftig erlaubt ist, insgesamt drei statt wie bisher nur zwei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Das Gesetz wird zum 01.09.2009 in Kraft treten.