Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Bundesrepublik Deutschland hat kein Urheberrecht an internen Studien des Bundesinnenministeriums zur Europawahlveröffentlicht am 15. Mai 2014
KG Berlin, Beschluss vom 12.03.2014, Az. 24 W 21/14
§ 2 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 19a UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland an einer Stellungnahme des Innenministeriums zum Thema „Prozenthürde bei der Europawahl“ keine Urheberrechte geltend machen kann. Vorliegend handele es sich in weiten Teilen um Zitate eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, denen ohnehin kein Urheberrechtsschutz zu Gute komme. Die weiter dargestellten Gedanken und Argumente seien als solche nicht urheberrechtsschutzfähig, und die Formulierung weise keine ausgeprägt individuellen Züge auf, so dass ein Urheberrechtschutz für das Dokument im Ganzen zu verneinen sei. Zum Volltext der Entscheidung: