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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Juni 2010

    BGH, Urteil vom 27.05.2010, Az. VII ZR 165/09
    §§ 307 Abs. 2 Nr. 1; § 648 a BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine in AGB enthaltene Klausel eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren wirksam ist, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen. Die Klausel benachteilige den Bauherrn nicht unangemessen. Zwar werde der Bauherr mit den Kosten der Bürgschaft in Form der Avalprovision des Kreditinstituts belastet. Das sei aber durch ein zumindest gleichwertiges Interesse des Fertighausanbieters auf Absicherung seiner Forderung gerechtfertigt. (mehr …)

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