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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Februar 2013

    BVerwG, Urteil vom 14.02.2013, Az. 3 C 23.12
    Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung)

    Das BVerwG hat entschieden, dass die Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ und der Hinweis auf „sanfte Säure“ unzulässig ist. Diese Frage war dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt und im beschriebenen Sinne entschieden worden (hier). Diese Art der Etikettierung und Werbung verstoße gegen das europäische Recht, da es sich um gesundheitsbezogene Angaben handele, die in Verbindung mit Wein bzw. allgemein mit alkolholhaltigen Getränken nicht verwendet werden dürften. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 9/2013:

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  • veröffentlicht am 31. Oktober 2012

    BVerwG, Urteil vom 18.10.2012, Az. 3 C 25.11
    § 17 Abs. 3 ApBetrO

    Das BVerwG hat entschieden, dass das in der Apothekenbetriebsordnung niedergelegte Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen, nicht gegen die Verfassung verstößt. Eine entsprechende Ordnungsverfügung, die einem Apotheker untersagte, als apothekenpflichtig gekennzeichnete Arzneimittel in der Selbstbedienung zum Verkauf anzubieten, sei somit rechtmäßig ergangen. Ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit liege  nicht vor, da Gründe des Gemeinwohls (sachgerechte Information von Kunden, keine unkontrollierte Abgabe) für das Verbot sprechen. Der Verweis auf den Versandhandel sei kein Argument, da die Abgabe von apothekenpflichtigen Mitteln auch hier der Kontrolle unterliege und faktisch keine Selbstbedienung darstelle. Zur Pressemitteilung Nr. 102/2012:

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  • veröffentlicht am 24. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerwG, Urteil vom 23.05.2012, Az. 6 C 22.11
    § 47 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 69 Abs 1 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 69 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 71 Abs 5 RdFunkZArbVtr BE/BB vom 01.08.2001, § 1 Abs 2 RdFunkStVtr BE

    Das BVerwG hat entschieden, dass Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen abgeschöpft werden dürfen. Im vorliegenden Fall hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg beanstandet, dass der Sender ProSieben Beiträge mit dem Titel „Bimmel Bingo“ in der Sendereihe „TV total“ gesendet hatte, in denen zur Nachtzeit Personen aus dem Schlaf gerissen und deren Reaktion dokumentiert wurde. Dadurch sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzt worden. Das  Wachklingeln und die Störung der Nachtruhe sei geeignet gewesen, die körperliche Unversehrtheit sowie das Wohlbefinden der Betroffenen bis hin zur Zufügung erheblicher Schäden zu beeinträchtigen. Die Pressemitteilung Nr. 48/2012 des BVerwG in Auszügen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. August 2011

    BVerwG, Urteile vom 17.08.2011, Az. 6 C 15.10; Az. 6 C 45.10; Az. 6 C 20.11
    §§
    2; 5 RGebStV

    Das BVerwG hat laut Pressemitteilung Nr. 67/2011 entschieden, dass beruflich genutzte Zweitgeräte in einer gemischt privat/freiberuflich genutzten Wohnung nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterfallen. Zitat: „Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerwG, Urteil vom 03.03.2011, Az. 3 C 8.10
    § 21 AMG

    Das BVerwG hat entschieden, dass der Import von Granulaten der Traditionellen Chinesischen Medizin erlaubnispflichtig nach dem Arzneimittelgesetz ist. Auch die Kräuter- und Gewürzextrakte unterfielen, ebenso wie Medikamente, deren pharmakologische Wirkung tatsächlich belegt sei, dem Arzneimittelrecht. Diese Stoffe würden als Mittel zur Heilung oder Linderung von menschlichen Krankheiten in den Verkehr gebracht und erweckten den Eindruck eines Arzneimittels. Zum Schutz des Verbrauchers vor Einnahme wirkungsloser oder gar gefährlicher Mittel sei diese Einordnung und die daraus folgende Erlaubnispflicht erforderlich. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Klägerin die Granulate ausschließlich an Apotheken und nicht an Endverbraucher vertreibe.

    HerbaSinica Hilsdorf GmbH – RA Dr. Schwab, München – ./. Freistaat Bayern

    Die Klägerin importiert Granulate der traditionellen chinesischen Medizin nach Deutschland zum Verkauf an Apotheken. Es handelt sich im Wesentlichen um Extrakte aus Kräutern und Gewürzen. Sie dienen nach den Angaben der Klägerin als Rohstoffe für die Herstellung von Rezepturen auf ärztliche Verordnung. Die beklagte Behörde hat angenommen, dass es sich um Arzneimittel handele, für deren Einfuhr nach dem Arzneimittelgesetz eine Erlaubnis erforderlich sei. Sie hat der Klägerin untersagt, ohne eine solche Erlaubnis eingeführte Granulate in den Verkehr zu bringen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Rechtsauffassung der Behörde bestätigt und die Klage abgewiesen. Mit der Sprungrevision macht die Klägerin geltend, dass die pauschale Einordnung der Granulate als Arzneimittel fehlerhaft sei. Von den von ihr importierten rund 230 Granulaten seien kaum 10 % als stark wirksame Drogen einzustufen. Die überwiegende Zahl werde eher wie ein Lebensmittel verwendet. Gegenüber den Endverbrauchern werde auch nicht der Eindruck einer Arzneimitteleigenschaft geweckt; denn sie wende sich ausschließlich an Apotheker.

    HerbaSinica Hilsdorf GmbH – RA Dr. Schwab, München – ./. Freistaat Bayern

    Die Klägerin importiert Granulate der traditionellen chinesischen Medizin nach Deutschland zum Verkauf an Apotheken. Es handelt sich im Wesentlichen um Extrakte aus Kräutern und Gewürzen. Sie dienen nach den Angaben der Klägerin als Rohstoffe für die Herstellung von Rezepturen auf ärztliche Verordnung. Die beklagte Behörde hat angenommen, dass es sich um Arzneimittel handele, für deren Einfuhr nach dem Arzneimittelgesetz eine Erlaubnis erforderlich sei. Sie hat der Klägerin untersagt, ohne eine solche Erlaubnis eingeführte Granulate in den Verkehr zu bringen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Rechtsauffassung der Behörde bestätigt und die Klage abgewiesen. Mit der Sprungrevision macht die Klägerin geltend, dass die pauschale Einordnung der Granulate als Arzneimittel fehlerhaft sei. Von den von ihr importierten rund 230 Granulaten seien kaum 10 % als stark wirksame Drogen einzustufen. Die überwiegende Zahl werde eher wie ein Lebensmittel verwendet. Gegenüber den Endverbrauchern werde auch nicht der Eindruck einer Arzneimitteleigenschaft geweckt; denn sie wende sich ausschließlich an Apotheker.

  • veröffentlicht am 2. November 2010

    BVerwG, Urteile vom 27.10.2010, Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09 Art. 3 Abs. 1; 5 Abs. 1; 12 Abs. 1 GG

    Das BVerwG hat per Pressemitteilung vom 29.09.2010 (Nr. 93/2010) mitgeteilt, dass internetfähige PCs, unabhängig von ihrer tatsächlichen Anbindung an das Internet und unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob mit dem jeweiligen PC tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen empfangen werden, der Rundfunkgebührenpflicht (sog. GEZ-Gebühr) unterliegen. Entscheidend sei, ob der PC technisch in der Lage sei, solche Sendungen zu empfangen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Januar 2010

    BVerwG, Urteil vom 21.02.2008, Az. 7 C 43.07
    §§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. Anhang I Nr. 7; 3 Abs. 1 Nr. 1; 6 Abs. 2 ElektroG

    Das BVerwG hat im Ergebnis entschieden, dass Produkte, die ohne Strom auskommen, selbst dann nicht dem  Elektroschrottgesetz (ElektroG) unterfallen, wenn sie einen strombetriebenen Bestandteil enthalten. Im vorliegenden Fall ging es um einen Adidas-Trainingsschuh, der mittels eines batteriebetriebenen Microcomputers Läufereigenschaft und -verhalten in die Dämpfung des Schuhes einfließen ließ. In diesem Fall entschied das BVerwG, dass es sich um Bekleidung, nicht aber – wie die EAR-Stiftung geltend gemacht hatte – ein „Spielzeug“ oder „Sport- und Freizeitgerät“ handele. Da aber Bekleidung nicht zu den zehn einschlägigen Kategorien gehöre (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 ElektroG), sei eine Registrierung nicht erforderlich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2009

    BVerwG, Urteil vom 26.11.2009, Az. 7 C 20.08
    §§ 9 Abs. 4 Nr. 3; 10 Abs. 1 S. 1 ElektroG

    Das BVerwG hat laut einer eigenen Pressemitteilung entschieden, dass Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen müssen (BVerwG).

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