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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. C-119/10
    EU-RL 89/104/EWG

    Der EuGh hat entschieden, dass die Dienstleistung des reinen Abfüllens von Getränkedosen, die mit einem als Marke geschützten Zeichen versehen seien, keine Benutzung dieses Zeichens sei, die verboten werden könne. Der Dienstleistende, der lediglich im Auftrag und nach den Anweisungen eines Dritten das Abfüllen besorge, schafft nur die technischen Voraussetzungen für eine Benutzung des einer geschützten Marke ähnlichen Zeichens durch diesen Dritten. Zur Pressemitteilung Nr. 136/11 vom 15.12.2011 im Volltext: (mehr …)

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