IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2009

    Das Konzept des Cloud Computings erhält in der IT-Branche zunehmend Aufmerksamkeit. Beim Cloud Computing werden Rechen- und Softwareleistung nicht mehr vom Nutzer selbst unterhalten, sondern über Fremdanbieter bedarfsgerecht bereitgestellt und abgerechnet. Der Nutzer benötigt für die Teilnahme am Cloud Computing lediglich einen PC, einen Internetanschluss und einen Internetbrowser. Dabei befinden sich die Daten und Software nicht auf einem Server, sondern in einer Wolke von Servern und Dienstleistern, was eine problemlose Skalierbarkeit der benötigten Rechenleistung und Software ermöglicht (vgl. auch JavaScript-Link: Wikipedia). Nun hat der BITKOM-Verband einen Leitfaden zu diesem Thema herausgegeben. Der BITKOM: „Der Leitfaden richtet sich an Entscheidungsträger und Anwender. Er adressiert ebenso Multiplikatoren aus Industrieverbänden oder Presse sowie die breite Öffentlichkeit. Aber auch die Mitglieder im BITKOM können von einem vertieften Verständnis dieses Phänomens profitieren. (mehr …)

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