Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: Coca-Cola-Flasche ohne Riffelung kann nicht als dreidimensionale Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 25. Februar 2016
EuG, Urteil vom 24.02.2016, Az. T-411/14
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass die Kontur eine Coca-Cola-Flasche ohne Riffelung nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist. Die Form besitze keine ausreichende Unterscheidungskraft und hätte diese auch nicht durch Benutzung erworben. Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweiche und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen könne, besitze Unterscheidungskraft. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Pepsi-Flasche verletzt keine Markenrechte von Coca Colaveröffentlicht am 8. Juni 2012
LG Hamburg, Urteil vom 31.05.2012, Az. 315 O 310/11 – nicht rechtskräftig
Art. 9 Abs. 1 c) der GemeinschaftsmarkenverordnungDas LG Hamburg berichtet per Pressemitteilung über ein Urteil im Markenrechtsstreit der zwei Softdrink-Giganten. Coca Cola wollte Pepsi die so genannte Carolina-Flasche untersagen, weil sie der geschützten Konturglasflasche von Coca Cola angeblich zu sehr ähnelte. Dies bewertete das Gericht jedoch anders. Die beiden Flaschenarten würden sich so erheblich voneinander unterscheiden (vertikale Rillen vs. horizontaler Riffelung; optische Trennung vs. Nichttrennung von Flaschenkörper und Flaschenhals u.a.), dass von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen sei. Pepsi würde weder den guten Ruf der Coca Cola Marke für sich ausbeuten noch deren Unterscheidungskraft beeinträchtigen. Eine „Verwässerung“ der Marke Coca Cola durch das Verhalten von Pepsi sei nicht erkennbar.