Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Frankfurt a.M.: Anruf eines Marktforschungsinstituts ist nicht zwangsläufig belästigende Werbungveröffentlicht am 14. August 2014
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.04.2014, Az. 31 C 120/14
§ 8 Abs. 1 und 2 UWG, §§ 3 ff UWG; § 823 BGB, § 1004 BGBDas AG Frankfurt hat entschieden, dass ein Anruf eines Marktforschungsinstituts für ein Interview oder eine Umfrage bei einem Gewerbetreibenden ohne vorherige Einwilligung nicht unbedingt als belästigende Werbung zu qualifizieren ist. Werde die Umfrage von mehreren Auftraggebern beauftragt, spreche dies dafür, dass es nicht um die mittelbare Absatzförderung eines Produktes gehe. Damit liege schon keine Werbung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Berechtigung zur Abmahnung wegen belästigender Werbung steht außer dem Empfänger auch Mitbewerbern und Verbänden zuveröffentlicht am 30. September 2013
BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. I ZR 209/11
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 UWG, § 7 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG; Art. 13 Abs. 6 Satz 1 EU-RL 2002/58, Art. 15 EU-RL 2002/58, Art. 15a EU-RL 2002/58; Art. 169 AEUV; Art. 7 und Anlage I EU-RL 2009/22Der BGH hat entschieden, dass auch Mitbewerber und Verbände Verstöße gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 und Abs. 3 UWG verfolgen können, also nicht nur der Betroffene, der durch unerwünschte Werbung belästigt wird. Eine solche Beschränkung ergebe sich nicht aus dem europäischen Recht. Die einschlägige Richtlinie 2009/22/EG hindere nach ihrem Art. 7 die Mitgliedstaaten nicht daran, Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, die den qualifizierten Einrichtungen sowie sonstigen betroffenen Personen auf nationaler Ebene weitergehende Rechte zur Klageerhebung einräumen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Auch wohltätigen und aus religiösen Motiven agierenden Einrichtungen sind Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung (Cold-Calling) verboten / Hausnotrufdienstveröffentlicht am 19. März 2013
OLG Köln, Urteil vom 07.12.2012, Az. 6 U 69/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; Art. 13 EU-RL 2002/58
Das OLG Köln hat entschieden, dass es auch wohltätigen und aus religiösen Motiven agierenden Einrichtungen verboten ist, Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung kostenpflichtige Dienstleistungen, hier Hausnotrufdienst, telefonisch anzubieten (Cold-Calling). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Köln: Telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit nach Abwicklung eines Auftrages kann unlautere Werbung seinveröffentlicht am 7. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 30.03.2012, Az. 6 U 191/11
§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit durch eine Kfz-Glas-Werkstatt, von einem Marktforschungsinstitut durchgeführt, belästigende Werbung ist, wenn eine Einverständnis des Kunden dafür nicht vorliegt. Dabei sei es unerheblich, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder Gewerbetreibenden handele. Die Überlassung der Handy-Nummer an die Werkstatt „für den Fall der Fälle“ stelle keine wirksame Einwilligung zur späteren Befragung dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungserklärung bei unerlaubter Telefonwerbung darf sich nicht auf angerufene Telefonnummer beschränken / Geschäftsführer haftet neben Gesellschaft persönlichveröffentlicht am 2. Mai 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2011, Az. 12 U 33/11
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. UWG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einer unerlaubten Telefonwerbung nicht nur die Gesellschaft, sondern auch deren Geschäftsführer persönlich haftet. Die strafbewehrten Unterlassungserklärungen der Verfügungsbeklagten seien nicht ausreichend gewesen, weil sie jeweils eine Beschränkung auf die Rufnummer der Verfügungsklägerin enthalten hätten. Die Verfügungsklägerin könne indes beanspruchen, dass die Verfügungsbeklagten es unterließen, unerwünschte Werbeanrufe ohne ihre vorherige Einwilligung an sie unter jeglicher Telefonnummer zu richten. Ihr Anspruch sei nicht auf ein Verbot unter ihrer jetzigen Telefonnummer, auf der der Anruf einging, beschränkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Auftraggeber eines Call-Centers haftet für dessen Wettbewerbsverstößeveröffentlicht am 21. Oktober 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.08.2011, Az. 6 U 182/10
§ 8 Abs. 4 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen, welches ein Call-Center für Werbeanrufe bei potentiellen Kunden beauftragt, für dessen Wettbewerbsverstöße (Anruf bei Verbrauchern ohne deren wirksame Einwilligung) haftet. Der Unterlassungsanspruch gegen den Auftraggeber bestehe neben dem Unterlassungsanspruch gegen das Call-Center. Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, wenn beide auf Unterlassung in Anspruch genommen würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Auflösende Bedingung in Unterlassungserklärung wirksamveröffentlicht am 4. Oktober 2011
OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2010, Az. 4 U 189/09
§ 7 UWG; § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine auflösende Bedingung in einer Unterlassungserklärung mit dem Wortlaut „Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben“ wirksam ist. Zwar sei nicht definiert, was genau eine „Klärung“ sei, aus dem Umständen ergebe sich jedoch hinreichend deutlich, dass die Bedingung in einer nachträglichen Billigung des verbotenen Verhaltens bestehen soll. Dementsprechend sei die Wiederholungsgefahr durch die abgegebene Unterlassungserklärung auch mit der zitierten Bedingung entfallen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: 50.000 EUR Ordnungsgeld für unerlaubte Telefonwerbungveröffentlicht am 22. September 2011
LG Berlin, Beschluss vom 06.08.2011, Az. 15 O 762/04
§ 890 ZPODas LG Berlin hat nach einer Pressemitteilung des Vereins Verbraucherzentrale Bundesverband gegen ein Telekommunikationsunternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR verhängt, weil dieses zum wiederholten Male gegen eine gerichtliche Unterlassungsverfügung verstoßen hatte. Eine angeblich im Rahmen eines Gewinnspiels im Internet erteilte Einwilligung von Verbrauchern in den Erhalt von Werbeanrufen konnte nicht belegt werden. Da Telefonwerbung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre darstelle, sei besondere Sorgfalt des anrufenden Unternehmens bei der Vergewisserung, ob eine wirksame Einwilligung vorliege, an den Tag zu legen.
- BGH: Zum Nachweis des Einverständnisses in Telefonwerbungveröffentlicht am 25. August 2011
BGH, Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 164/09
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass derjenige, der Werbeanrufe bei Verbrauchern durchführt, das Einverständnis des Angerufenen in derartige Anrufe individuell nachweisen muss. Ist das Einverständnis in elektronisch übermittelter Form erfolgt, so ist diese Erklärung zu speichern, so dass sie jederzeit ausgedruckt werden kann. Eine Bestätigungsmail im elektronischen Double-opt-in-Verfahren reiche hierfür nicht aus, da die Richtigkeit der eingetragenen Telefonnummer mit der Bestätigungs-Mail („Check-Mail“) nicht überprüft werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Cold Calling zur Neukundengewinnung auch durch (große) Unternehmen unlauterveröffentlicht am 3. August 2011
LG Frankfurt a.M., Beschluss, Az. 3-08 O 83/11 – nicht rechtskräftig
§ 7 UWGDie Wettbewerbszentrale hat eine einstweilige Verfügung gegen eine Großbank erwirkt, weil diese Telefonanrufe (sog. Cold Calling) zur Neukunden-Akquiese einsetzte. Mitarbeiter der Bank riefen einen Unternehmer im Ort an, um ihn zu einer Kontoeröffnung und zu einem persönlichen Gespräch zu veranlassen, obwohl der Unternehmer nie zuvor einen Kontakt zu der besagten Bank hatte. Dieses Verhalten war unlauter. Auch bei Gewerbetreibenden seien Werbeanrufe nur zulässig, wenn diese sich mit der Werbung ausdrücklich einverstanden erklärten oder die Vermutung ihres Einverständnisses auf konkreten Tatsachen beruhe. Die Angabe einer Telefonnummer auf einer Internetseite reiche für diese Vermutung jedoch nicht aus.