Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Vorhaltung eines falschen Barcodes/Strichcodes an einer Selbstbedienungskasse erfüllt nicht den Tatbestand des Computerbetrugsveröffentlicht am 14. Oktober 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2013, Az. 5 RVs 56/13
§ 242 StGB, § 263a StGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass kein Computerbetrug begangen wird, wenn an einer sog. Selbstbedienungskasse, an welcher das Einscannen und Bezahlen der Ware durch den Kunden autonom vorgenommen werden, für eine Ware der Strichcode einer deutlich billigeren Ware vor den Preisscanner gehalten wird. Der Tatbestand des § 263 a StGB erfordere, dass die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs unmittelbar eine vermögensrelevante Disposition des Computers verursache. Die Vermögensminderung müsse unmittelbar, also ohne weitere Zwischenhandlung des Täters, des Opfers oder eines Dritten durch den Datenverarbeitungsvorgang selbst eintreten. Daran fehle es, wenn durch die Manipulation der Datenverarbeitung nur die Voraussetzungen für eine vermögensmindernde Straftat geschaffen würden. Allerdings sah der Senat den Tatbestand des Diebstahls als erfüllt an. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Strafbarkeit wegen (versuchten) Computerbetrugs durch gefälschte Konto-Lastschriftenveröffentlicht am 13. März 2013
BGH, Urteil vom 22.01.2013, Az. 1 StR 416/12
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 263 Abs. 2 StGB, § 263a Abs. 2Der BGH hat in dem vorliegenden Fall die Strafbarkeit wegen versuchten Computerbetrugs in über 18.000 Fällen bejaht. Die Angeklagten hatten im Wege des Lastschriftverfahrens über ein von einem Strohmann errichtetes Bankkonto Geldbeträge in Höhe von unter 10,00 EUR von Bankkonten abgebucht, dies ohne Zustimmung der jeweiligen Bankkunden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Datensätze und PIN einer EC-Karte an Geldautomaten abschöpfen, erfüllt nicht den Tatbestand des „Ausspähens von Daten“, bleibt aber auch nicht straflos / Skimmingveröffentlicht am 3. November 2010
BGH, Urteil vom 06.07.2010, Az. 4 StR 555/09
§ 202 a Abs. 1 StGBDer BGH hat entschieden, dass der Straftatbestand des „Ausspähens von Daten“ noch nicht erfüllt ist, wenn der Täter an einem Geldautomaten den Inhaber der Karte beim Eingeben der PIN-Nummer heimlich filmt und gleichzeitig über ein dem Geldautomaten vorgeschaltetes Auslesegerät die Daten der EC-Karte zu späteren Kopierzwecken ausliest (sog. Skimming). Straflos blieb das Verhalten des Täters aber nicht. Er wurde u.a. wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Computerbetrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:
- Staatsanwaltschaft Göttingen: Strafrechtliche Ermittlungen gegen SIM-Lock-Entfernerveröffentlicht am 25. Oktober 2010
Nach einem Bericht von Heise ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen mehrere Anbieter, die den SIM-Lock von Handys vorzeitig gegen Entgelt entfernen (sog. „Unlocking“) sowie mehrere hundert Kunden dieser Anbieter. Hintergrund: Üblicherweise entfernen die Mobilfunkanbieter diese Sperren erst nach Ablauf des Vertrages (2 Jahre), also dann, wenn sich die Kosten des Handys durch die Vertragskosten (Telefonkosten) amortisiert haben. Nach Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft Göttingen werde der Mobilfunkanbieter zumindest teilweise um die im Rahmen der Mischkalkulation errechneten Umsätze gebracht. Hierbei gebe es zwei Tatvarianten: Bei der ersten erhalte der Kunde Informationen, um sein Handy selbst freizuschalten; bei der zweiten übernehme dies der Händler selbst. Im ersteren Fall handele es sich auf Seiten des Kunden u.a. um Computerbetrug (§ 263a StGB). Auch ein Verstoß gegen § 17 Abs. 2 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) werde geprüft. Der Händler handele als Mittäter. Im zweiten Fall wäre es genau umgekehrt. Hier liege ein urheberrechtlicher Verstoß vor. (mehr …)