Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für Computergrafikenveröffentlicht am 18. November 2009
OLG Köln, Urteil vom 20.03.2009, Az. 6 U 183/08
§ 2 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass Computergrafiken in vielen Fällen kein Urheberrechtsschutz zukommt, weil die notwendige Gestaltungshöhe, die ein eigenständiges Werk auszeichnet, nicht erreicht wird. Auf die Art und Weise der Erstellung komme es dabei nicht an, nur auf das sinnlich wahrnehmbare Ergebnis. Die Grafiken stellten 3-D-Messestand-Entwürfe dar. Dabei handelte es sich nach Auffassung des Gerichts weder um eine der im Gesetz beispielhaft aufgezählten Werkarten noch um eine persönliche geistige Schöpfung mit Werkqualität. Die Grafiken stellten lediglich eine handwerkliche oder routinemäßige Leistung bzw. Fleißarbeit dar, wenn diese auch noch so solide und fachmännisch erbracht sein möge. Die Gestaltungen wiesen keine über ihren praktischen Zweck hinausgehende starke ästhetische Wirkung auf, durch die sie über ein gefälliges und überzeugendes kunstgewerbliches Design hinaus bereits künstlerische Individualität erkennen ließen.
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