Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: DDoS-Angriffe auf fremde Server sind strafbarveröffentlicht am 14. Juni 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2011, Az. 3 KLs 1/11
§§ 253 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4; 303b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; 22; 23 Abs. 1; 53 StGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine sog. DDoS (Distributed Denial of Service)-Attacke (Erläuterung hier) auf fremde Server strafbar ist und zwar unter dem Gesichtspunkt der Computersabotage. Wird dieser Angriff dazu genutzt, das Opfer zur Zahlung eines „Schutzgeldes“ zu nötigen, kann auch – wie in diesem Fall – eine (gewerbsmäßige) Erpressung vorliegen, wenn das Schutzgeld nicht bezahlt wird, auch ein versuchter Fall von Erpressung. Zum Volltext der Entscheidung:
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