Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Koblenz: Dachgarten oder Dachterrasse? Zur Vereinbarung einer Beschaffenheit in einer Internet-Anzeigeveröffentlicht am 10. Juli 2015
OLG Koblenz, Urteil vom 01.10.2014, Az. 5 U 530/14
§ 434 Abs. 1 S. 1 BGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass die Beschreibung einer zum Verkauf stehenden Eigentumswohnung in einer Internetofferte eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen kann. Die Differenzierung zwischen „Dachgarten“ als nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignetem Dachteil und einer zusätzlich vorhandenen Dachterrasse gebe die vorhandene Beschaffenheit der Wohnung aus objektiver Betrachtungsweise jedoch so genau wieder, als dass daraus Minderungsansprüche (weil das Dach nicht voll zugänglich war) abgeleitet werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung: