Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Wenn der Groupon-Gutschein für die massiv preisreduzierte Zahnbehandlung wettbewerbswidrig istveröffentlicht am 1. August 2012
LG Köln, Urteil vom 21.06.2012, Az. 31 O 25/12
§ 4 Nr. 11 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Zahnarzt, der kosmetische Zahnbehandlungen anbietet und dabei im Rahmen eines Gutscheinverkaufs über Groupon u.a. erhebliche Rabatte gewährt, gegen die zahnärztliche Berufsordnung (hier: § 15 BO) und damit das Wettbewerbsrecht verstößt. Der Zahnarzt hatte eingewandt, dass er keine von der Berufsordnung erfassten Rabatte anbiete, weil Preise für die von ihm angebotenen Behandlungen gerade nicht in der GOZ festgelegt seien. Er biete die Leistungen, so die Kammer, in der Werbung selber aber für einen Preis von 149,00 EUR statt 530,00 EUR bzw. 19,00 EUR statt 99,00 EUR an, so dass nach seinen eigenen Angaben ein erhebliches Abweichen von seinem regulären Preis und damit ein Rabatt vorliege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)