Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Die Nachrichtenagentur „dapd“ verletzt mit ihrer Firma nicht die Markenrechte der Nachrichtenagentur „dpa“ / Keine Verwechselungsgefahrveröffentlicht am 3. September 2012
LG Hamburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 406 HK O 73/12
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die dapd nachrichtenagentur GmbH mangels Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „dpa“ weiterhin die Abkürzung „dapd“ führen darf. Zu der Pressemitteilung: (mehr …)
- AG Hamburg: Wenn Sie eine Website kaufen, verlassen Sie sich nicht auf die Zusage des Verkäufers, „seine“ Inhalte seien urheberrechtlich ohne Weiteres nutzbar / 300,00 EUR Schadensersatz je dapd-Tagesnachricht / Zum Streitwert bei Textklauveröffentlicht am 12. Juli 2012
AG Hamburg, Urteil vom 14.06.2012, Az. 35a C 40/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 31 UrhG, § 43 UrhG, § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGBDas AG Hamburg hat entschieden, dass der Käufer einer Website selbst darauf zu achten hat, ob der dort integrierte Inhalt (hier: Texte der Presseangentur dapd) von ihm genutzt werden darf. Die einfache Bestätigung, es bestünden keine entgegenstehenden Rechte Dritter, reiche hierfür, so das Amtsgericht, nicht aus. Bei der Berechnung des Schadensersatzes nach der Methode der fiktiven Lizenzanalogie könnten vom Geschädigten branchenübliche Tarife, wie die des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) verwendet werden. Auch habe der Geschädigte Anspruch auf die Bezahlung von „Dokumentationskosten“, welche im vorliegenden Fall ausreichend dargelegt worden sein sollen. Der Streitwert für die Klage (ohne Unterlasssung) wurde auf 2.700,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)