Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LSG Baden-Württemberg: Die Organisation kultureller Veranstaltungen ist nicht als künstlerisches Schaffen zu bewertenveröffentlicht am 17. Juli 2014
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2014, Az. L 11 KR 4120/12
§ 1 Nr. 1 KSVGDas LSG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine künstlerische Tätigkeit, die eine Aufnahme in die Künstlersozialversicherung rechtfertigt, nicht vorliegt, wenn die Tätigkeit des Antragstellers hauptsächlich organisatorisch ist. Es genüge nicht, eine Idee für eine Veranstaltung zu entwickeln und diese dann von anderen Künstlern umsetzen zu lassen. Eine eigene schöpferische Tätigkeit im Bereich Musik, darstellende oder bildende Kunst sei erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: