Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankenthal: Filesharing – Upload eines nicht lauffähigen Dateifragments ist keine Urheberrechtsverletzungveröffentlicht am 18. Februar 2015
LG Frankenthal, Urteil vom 30.09.2014, Az. 6 O 518/13
§ 88 UrhG, § 89 Abs. 4 UrhG, § 94 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Frankenthal hat entschieden, dass eine Datei, die in einer Tauschbörse lediglich in einem nicht lauffähigen Bruchteil angeboten wird, keine Urheberrechte verletzt. Es handele sich um Datenmüll und stelle keine Nutzung des in der vollständigen Datei enthaltenen Werkes dar. Die Beweislast dafür, dass eine vollständige Datei angeboten worden sei, liege bei dem Rechtsinhaber. Verwende dieser eine veraltete Erfassungssoftware, bestehen bereits aus diesem Grund Zweifel. Zum Volltext der Entscheidung: